Niedersachsen. Online-Shopping ist bequem, kann aber mit viel Ärger verbunden sein. Etwa, wenn die Bestellung beschädigt ankommt und der Händler sich querstellt. Im vorliegenden Fall erhält ein Paar aus Niedersachsen erst mit der Hilfe der Verbraucherzentrale den Kaufpreis der kaputten Lieferung zurück. Was bei beschädigten Warensendungen zu beachten ist, erklärt die Verbraucherzentrale Niedersachsen in einer Pressemitteilung.
Ein Paar aus Niedersachsen habe online zwei Tische im Wert von insgesamt 680 Euro gekauft. Da ein Paket bei Lieferung offensichtlich beschädigt ist, hätten die Kunden die Annahme verweigert. Sie hätten den Schaden beim Anbieter gemeldet, doch auf ihr Geld warten sie vergebens. Erst als sich das Paar an die Verbraucherzentrale Niedersachsen wendet, habe der Anbieter eingelenkt und den Kaufpreis erstattet. „Die Verbraucher sind richtig vorgegangen, indem sie die Ware nicht angenommen haben. Zusätzlich sollte der Schaden immer mit Fotos dokumentiert und dem Händler direkt mitgeteilt werden“, rät Tiana Preuschoff, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Aus Beweisgründen sei eine schriftliche Korrespondenz per E-Mail oder Einschreiben sinnvoll.
Kontaktlose Zustellung erschwert Reklamation
Die Möglichkeit, die Pakete direkt zu prüfen, gebe es bei der kontaktlosen Zustellung nicht. „Kommt das Paket beschädigt an, kann es für den Empfänger hier schwieriger werden, eine Reklamation durchzusetzen“, so die Rechtsexpertin. Sie rät daher dazu, die Einstellungen zu überprüfen.

