Wolfsburg. Der frühere Leiter der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt hat endgültig sein Ruhegehalt verloren. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat seine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig zurückgewiesen. Damit bleibt die Aberkennung des Ruhegehalts bestehen. Das geht aus einer Presseinformation des Oberverwaltungsgerichts hervor.
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte bereits im Juni 2023 entschieden, dass sich der ehemalige Polizeiführer eines schweren Dienstvergehens schuldig gemacht hat. Hintergrund ist ein Urteil des Landgerichts Braunschweig aus dem Jahr 2019. Der Ex-Polizei-Chef war wegen Bestechlichkeit in einem minderschweren Fall verurteilt worden. Nach den Feststellungen des Gerichts soll er von einer Mitarbeiterin sexuelle Gefälligkeiten verlangt und ihr im Gegenzug berufliche Vorteile in Aussicht gestellt haben.
Vertrauen zerstört
Auch das OVG bestätigte nun, dass dieses Verhalten die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme rechtfertige. Der Beamte habe mehrfach gegen grundlegende Pflichten verstoßen – darunter das Gebot der uneigennützigen Amtsführung, das Verbot der Annahme von Vorteilen sowie die allgemeine Wohlverhaltenspflicht. Durch sein Angebot, die Karriere der Mitarbeiterin gegen sexuelle Gefälligkeiten zu fördern, habe er das Vertrauen des Dienstherrn und der Öffentlichkeit nachhaltig zerstört.
Urteil ist rechtskräftig
Nach Auffassung des Gerichts wäre der Mann – wäre er noch im aktiven Dienst – aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen gewesen. Für Ruhestandsbeamte würde dieser Schritt der Aberkennung des Ruhegehalts entsprechen. Dass der Betroffene inzwischen im Ruhestand ist, ändere nichts an der Schwere des Vergehens, so der Senat. Disziplinarmaßnahmen dienten nicht nur der Ahndung individueller Pflichtverstöße, sondern auch dem Schutz des Ansehens des öffentlichen Dienstes.
Mit der Entscheidung des OVG ist der Rechtsweg abgeschlossen. Das Urteil ist mit der Verkündung rechtskräftig geworden.

