Beteiligung an Polizeikosten? Das sagt Eintracht Braunschweig

Eine Stellungnahme zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt vor. BTSV-Präsidentin Nicole Kumpis sieht noch viele offene Fragen.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Braunschweig. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Woche in einem Urteil entschieden, dass Vereine unter bestimmten Bedingungen zur Kostenbeteiligung an Polizeieinsätzen bei Fußballspielen herangezogen werden können. Das Urteil wirft für Eintracht Braunschweig eine Vielzahl von Fragen auf. Dazu nimmt der Verein in einer Pressemitteilung Stellung.



Unstrittig sei, dass die Sicherheit in den Stadien und rund um die Spielstätten für alle Besucher an erster Stelle stehen müsse. Eintracht Braunschweig werde wie in der Vergangenheit auch mit den zuständigen Behörden und den Sicherheitskräften daran arbeiten, Risiken zu minimieren und die Spiele im Eintracht-Stadion noch sicherer zu gestalten.

Verein nur im Stadion verantwortlich


„Grundsätzlich begrüßen wir das Ende des Prozesses und die damit geschaffene Rechtsklarheit. Unabhängig davon ist die öffentliche Sicherheit jedoch die Aufgabe des Staates. Die Kosten sollten nicht privatisiert werden und das Gewaltmonopol muss in den Händen des Staates bleiben. Zudem sind die Vereine als Veranstalter für die Sicherheit in den Stadien verantwortlich, nicht jedoch für die Sicherheit im öffentlichen Raum. Dies ist ein entscheidender Fakt, denn die große Mehrzahl der eingesetzten Beamten bei einem Risikospiel wird eben dort benötigt und eingesetzt“, sagt BTSV-Präsidentin Nicole Kumpis.

„Hinzu kommt, dass sich schon jetzt eine Ungleichbehandlung und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrung innerhalb des deutschen Profifußballs abzeichnet. Einige Bundesländer kündigten an, dem Bremer Modell zu folgen, andere lehnen dies ab, zudem gibt es unterschiedliche Gebührenmodelle", so Kumpis weiter. Nicht nur auf Landesebene, sondern auch zwischen den Vereinen gebe es darüber hinaus teils große Unterschiede, in welcher Anzahl Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko in einer Spielzeit stattfinden. Für viele Vereine könnten diese Zahlungen schlichtweg existenzbedrohend sein.

Wer entscheidet?


Bei konsequenter Anwendung des nun gesprochenen Urteils müssten im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes alle kommerziell ausgerichteten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern dieser Regelung unterliegen, bei denen ein erhöhtes Polizeiaufgebot notwendig zu sein scheint. Bei einem Blick in die Praxis werde genau hier jedoch ein weiteres Problem deutlich: "Wer entscheidet, wie viele Beamte bei einer Fußballpartie notwendig sind, um die Sicherheit zu gewährleisten? Wer entscheidet, ob die Anzahl von 2.000 Einsatzkräften angemessen, verhältnismäßig und geboten ist, oder ob nicht 800 ausreichen?", fragt die Präsidentin.

Die Einsatzplanung liege ausschließlich bei der Polizei, doch schon in der Vergangenheit habe es bei der Risikobewertung mitunter verschiedene Ansichten zwischen Vereinen und Behörden gegeben. "Diese und viele weitere Fragen stellen wir uns und sehen die absolute Notwendigkeit, dass das Urteil innerhalb der DFL und des DFB weiterhin diskutiert und ein künftiges Vorgehen festgelegt wird. Wir werden diesen Prozess, auch im Austausch mit unseren Anspruchsgruppen und der politischen Entscheidungsebene in Niedersachsen, aktiv mitgestalten“, so Kumpis weiter.


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