Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall von Amtshaftung bei Rettungsleitstellen den Eltern eines nach der Geburt gestorbenen Kindes vorerst aus formalen Gründen Recht gegeben.
Das Gericht der vorherigen Instanz hätte ein Sachverständigengutachten einholen müssen, um zu klären, ob im konkreten Fall eine Indikation zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand, so der BGH in dem am Donnerstag gesprochenen Urteil (III ZR 417/23). Dabei ging es um einen Rettungseinsatz im Januar 2017, bei dem ein Notruf mehrfach weitergeleitet wurde und die werdende Mutter mit starken Schmerzen erst nach über einer Stunde im Krankenhaus ankam. Das Kind wurde dort durch Notsectio geboren, erlitt jedoch einen erheblichen Gesundheitsschaden und verstarb 13 Monate nach der Geburt.
Die Kläger hatten von den zuständigen Kommunalverwaltungen wegen Amtspflichtverletzungen Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangt, unter anderem weil zuerst nur ein Rettungswagen geschickt wurde, der Notarzt erst später. In den ersten beiden Instanzen war die Klage abgewiesen worden, da die Gerichte die Weiterleitungen der Notfallmeldungen nicht als schadensverursachend ansahen.
BGH: Fehler von Rettungsleitstelle müssen genauer untersucht werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Fall von Amtshaftung bei Rettungsleitstellen den Eltern eines nach der Geburt gestorbenen Kindes vorerst aus formalen Gründen Recht gegeben. Das Gericht der vorherigen Instanz hätte ein Sachverständigengutachten einholen müssen, um zu klären, ob im konkreten Fall eine Indikation zur sofortigen Entsendung eines Notarztes bestand, so der BGH in dem am Donnerstag gesprochenen Urteil (III ZR 417/23).
Rettungswagen (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur