Jahrelang haben zahlreiche Banken und Sparkassen Negativzinsen auf Kundenguthaben erhoben – etwa auf Tagesgeld-, Spar- oder sogar Girokonten. Jetzt ist klar: Diese Praxis war rechtswidrig.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte entsprechende Vertragsklauseln für unwirksam. Millionen Bankkunden können deshalb mit Rückzahlungen rechnen – aber nur, wenn sie schnell handeln.
Das hat der BGH entschieden
Im Februar 2025 urteilten die obersten Zivilrichter in Karlsruhe, dass sogenannte Verwahrentgelte unzulässig sind, zumindest für Sparkonten und Tagesgeldkonten. Diese Konten dienen klassisch dem Vermögensaufbau und Kapitalerhalt. Ein Entgelt, das das Guthaben Monat für Monat reduziert, widerspreche diesem Vertragszweck und benachteilige Verbraucher unangemessen.
Für Girokonten fiel das Urteil differenzierter aus: Auch hier kippten die Richter Verwahrentgelte – allerdings wegen mangelnder Transparenz. In den geprüften Fällen war für Kunden nicht eindeutig erkennbar, auf welches Guthaben sich die Zinsen beziehen und wie sie berechnet werden sollten (vgl. BGH, XI ZR 61/23 u.a.).
Worum geht es genau?
Zwischen 2014 und 2022 mussten Banken im Euroraum selbst Negativzinsen zahlen, wenn sie überschüssiges Geld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parkten. Um diese Kosten abzufedern, führten viele Institute sogenannte Verwahrentgelte ein – Strafzinsen, die ab einem bestimmten Guthabenbetrag auf Privatkunden umgelegt wurden. Zeitweise verlangten mehr als 450 Banken solche Gebühren – teils bereits ab 5.000 oder 10.000 Euro Guthaben. Verbraucherschützer kritisierten diese Praxis schon lange – nun gaben ihnen die Richter recht. Die Klauseln seien intransparent, rechtlich unwirksam und für Kunden finanziell nachteilig.
Rückerstattung: So kommen Sie an Ihr Geld
Besonders wichtig ist zu beachten, dass die betroffenen Banken nicht von sich aus zurückzahlen müssen . Wer zu Unrecht Negativzinsen gezahlt hat, muss selbst aktiv werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen folgendes Vorgehen:
- Kontoauszüge prüfen
Sichten Sie Ihre Kontoauszüge aus den Jahren 2019 bis 2022. Haben Sie dort Verwahrentgelte oder Negativzinsen gezahlt?
- Ansprüche berechnen
Addieren Sie die belasteten Beträge – teils können sich hunderte Euro summieren.
- Bank schriftlich kontaktieren
Fordern Sie die Rückzahlung der unzulässig erhobenen Gebühren in einem formlosen, aber klaren Schreiben. Erwähnen Sie dabei das BGH-Urteil vom 4. Februar 2025.
- Verjährung beachten
Rückforderungen unterliegen der dreijährigen Verjährungsfrist (§ 195 BGB). Diese beginnt jeweils mit dem Ende des Jahres, in dem die Zahlung erfolgte. Wer also 2022 Negativzinsen gezahlt hat, muss die Rückzahlung bis spätestens 31. Dezember 2025 verlangen – sonst verfällt der Anspruch.
Welche Banken sind betroffen?
Laut Medienberichten (u. a. Bild) hätten in der Vergangenheit viele große Institute Verwahrentgelte eingeführt – darunter Sparkassen, die Postbank, ING, Commerzbank und weitere Regionalbanken.