Braunschweig. Die BIBS-Fraktion kritisiert den neuen Mietspiegel 2018 nach eigenen Angaben als einseitig vermieterfreundlich. Während die durchschnittliche Netto-Kaltmiete seit dem Jahr 2014 eine vergleichsweise moderate Steigerung von 6,4 Prozent aufweise, würden über die neu gefassten Zu- und Abschläge zu viele weitere Mieterhöhungsmöglichkeiten eingebaut.
„Wichtig ist natürlich, dass es überhaupt einen aktuellen Mietspiegel für Braunschweig gibt“, erklärt BIBS-Ratsfrau Astrid Buchholz. „Über die ‚Stellschraube‘ der Zuschläge werden den VermieterInnen aber zu viele Möglichkeiten gelassen, die Mieten über die neuen Basismieten hinaus zu erhöhen. Auch die neue Definition der ‚guten Wohnlage‘ ist zu kritisieren: Hier sind die Anforderungen extrem vereinfacht worden. Zufriedenstellende Gründe konnte die Verwaltung bislang dafür nicht nennen. In der Praxis dürfte das dazu führen, dass in mehr Gebieten als bisher eine höhere Miete verlangt werden kann.“
Dabei seien bei der Erstellung des Fragebogens offenbar Fragen gestrichen worden, die im Mietspiegel 2014 zu Abschlägen geführt hätten. So würden sich die Wohnmerkmale ‚Einfache Badausstattung‘, ‚Installation überwiegend sichtbar verlegt‘ im neuen Mietspiegel nicht mehr finden lassen. Nach Aussage der Verwaltung im Sozialausschuss vom 9. August 2018 sei dies darauf zurückzuführen, dass der Fragebogen vorher zu kompliziert gewesen sei. Dennoch habe die Streichung bestimmter Fragen am Ende dazu geführt, dass die Braunschweiger Mietrealität nicht mehr korrekt abgebildet werde.
„Nichtsdestotrotz wird die BIBS-Fraktion dem Mietspiegel zustimmen, denn er ist besser als kein Mietspiegel. Bei den nächsten Verhandlungen müssen aber alle Stellschrauben genutzt werden, um die Mieten in Braunschweig möglichst niedrig zu halten“, so Astrid Buchholz abschließend.
BIBS-Fraktion äußert sich zum Mietspiegel 2018
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