Region. Das Land und die Kommunalen Spitzenverbände haben sich jetzt auf eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen geeinigt. Ab 2026 erhalten die Kommunen bis einschließlich 2031 jährlich zusätzlich 290 Millionen Euro. Insgesamt stellt die Landesregierung bis 2031 1,75 Milliarden Euro zur Verfügung.
Damit können laut einer Pressemitteilung der Landesregierung insbesondere gestiegene Personalkosten infolge von Inflation und Tarifsteigerungen besser ausgeglichen werden. Die Zusatzmittel sollen künftig an Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst angepasst werden und in einer dann neu gestalteten Finanzhilfe aufgehen. Ziel ist es, die Finanzhilfe schneller und unbürokratischer bereitzustellen – ohne Abstriche bei der Qualität der Betreuung.
Planungssicherheit für die Kommunen und Träger
Ministerpräsident Olaf Lies: „Mit dieser Einigung schaffen wir Planungssicherheit für die Kommunen und Träger. Niemand kann gute Kitas betreiben, wenn steigende Tarifabschlüsse Jahr für Jahr neue Finanzierungslücken reißen. Deshalb lassen wir die Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nicht alleine und koppeln die Finanzhilfe künftig verlässlich an die Tarife. Das entlastet die Kommunen spürbar, sichert gute Arbeitsbedingungen für Fachkräfte und sorgt dafür, dass Qualität in der Kindertagesbetreuung nicht vom Kassenstand vor Ort abhängt. Die Kommunen sind das Rückgrat unserer Demokratie – und sie müssen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihre Aufgaben vor Ort verlässlich erfüllen können.“
Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages und derzeit Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände: „Die niedersächsischen Kommunen sind stark unterfinanziert. Eine wesentliche Ursache für diese Unterfinanzierung sind die immensen Kosten für unsere Kindertagesstätten. Diese schlugen im Jahr 2024 bei allen niedersächsischen Kommunen mit rund 2,6 Milliarden Euro zu Buche, die sie aus eigenen Mitteln finanzieren mussten. Das Land hat sich zusätzlich an den Kosten im Kita-Jahr 2024/2025 mit einer Finanzhilfe in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro beteiligt. Damit bliebt bei den Kommunen pro Jahr aktuell ein Anteil von fast zwei Drittel der öffentlichen Gesamtkosten für Kindertagesstätten in Niedersachsen. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Erhöhung der Finanzhilfe des Landes um jährlich 290 Millionen Euro. Wir danken der Landesregierung, insbesondere Ministerpräsident Olaf Lies und Kultusministerin Julia Willie Hamburg, die unsere dahingehende Forderung aufgenommen und durchgesetzt haben.“
In Niedersachsen sind originär die Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig für die Kindertagesbetreuung. Faktisch ist dies jedoch meist auf die Gemeinden übertragen. Das Land unterstützt die Kommunen sowie die Einrichtungsträger insbesondere durch eine pauschalierte Finanzhilfe bei den Personalkosten. Vor dem Hintergrund der Inflations- und allgemeinen Kostenentwicklung haben die kommunalen Spitzenverbände eine sich verschärfende Unterfinanzierung beklagt. Seit dem vergangenen Jahr hatten Landesregierung und kommunale Spitzenverbände gemeinsam an einer tragfähigen Lösung gearbeitet. Die Ergebnisse dieser Gespräche werden nun umgesetzt.
Die deutlich angehobene Finanzausstattung fügt sich ein in ein umfangreiches Gesamtpaket für eine bedarfsgerechte Kindertagesbetreuung in Niedersachsen: Bereits heute beteiligt sich das Land mit rund 1,5 Milliarden Euro jährlich an den Personalkosten in Kitas. Hinzu kommen weitere Förderprogramme, etwa für Sprachbildung, zusätzliche Fachkräfte, Personal in Ausbildung sowie Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und zur Flexibilisierung angesichts des anhaltenden Fachkräftemangels.
Hintergrundinformationen zur Finanzierung der Kindertagesbetreuung
Mit der pauschalierten Finanzhilfe beteiligt sich das Land an den Personalkosten der Kindertagesbetreuung in Kindertagesstätten und hier seit vielen Jahren auch an den Personalausgaben für eine dritte Kraft in bestimmten Krippengruppen. In Zahlen: Finanzhilfe 2026 rund 1,4 Milliarden Euro. Ab dem 1. August 2027 wird sich das Land zusätzlich an den Personalausgaben für eine dritte Kraft in bestimmten Kindergartengruppen und altersstufenübergreifenden Gruppen beteiligen.
Daneben gewährt das Land besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung: Jährlich 32,545 Millionen Euro. Seit dem 1. August 2023 gewährt das Land für die Beschäftigung von Kräften in Ausbildung unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere Finanzhilfe: Im Jahr 2026 rund 40 Millionen Euro.
Ergänzende Unterstützung durch das Land:
Mit Blick auf einen nach wie vor und bundesweit vorherrschenden Fachkräftemangel hat die Landesregierung 2024 befristete Flexibilisierungsmaßnahmen im Gesetz aufgenommen. Sie ermöglichen den Trägern, bei Bedarf von den grundsätzlich geltenden Standards abzuweichen. Eine Verlängerung dieser Maßnahmen wurde von den Regierungsfraktionen unlängst auf den Weg gebracht.
Förderung Ausbau Kita-Plätze: Land und Bund unterstützen seit vielen Jahren auch den Ausbau von Einrichtungen und Platzangeboten. Aktuell hat der Bund angekündigt, dafür erhebliche Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität zur Verfügung zu stellen. Eine entsprechende Vereinbarung über die konkreten Modalitäten wird derzeit abgestimmt.

