Blauzungenkrankheit: Niedersachsen verliert Seuchenfreiheitsstatus

Der Nachweis der Viruserkrankung könnte nun wirtschaftliche Folgen in Niedersachsen haben.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Region. Am 25. Oktober wurde der Ausbruch der Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV-3) in einem Schafbestand im Landkreis Ammerland, Niedersachsen, amtlich festgestellt. Damit hat Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen (amtliche Feststellung BTV-3 dort am 12. Oktober 2023) den Status „seuchenfrei in Bezug auf Infektionen mit BTV“ verloren. Dies teilte das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) mit.



In Folge des neuerlichen Ausbruchsgeschehens der BTV-Seuche wird das innergemeinschaftliche Verbringen von lebenden Wiederkäuern sowie Produkten, beispielsweise Sperma oder Embryonen, für Deutschland eingeschränkt. Allerdings können Verbringungen in und aus BTV-freien Bundesländern weiterhin erfolgen, so das LAVES.

Hohe Aufmerksamkeit auch bei uns


Der Landkreis Goslar informierte nun die Bevölkerung über die regionalen Auswirkungen. Bei dem betroffenen Betrieb handelte es sich um eine Hobbyhaltung mit etwa 30 Schafen, der auf der Grundlage des EU-Tiergesundheitsrechtes gesperrt wurde. Die weiteren Tiere zeigten keine Symptome. Einen weiteren amtlichen Verdacht gibt es derzeit in Niedersachsen nicht. Es handelt sich um den ersten Nachweis der Blauzungenkrankheit in Niedersachsen seit dem 13. September 2009. Am 13. Oktober 2023 wurde das Virus der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 erstmals in Deutschland bei einem Schaf in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen.

Risiko für den Menschen?


Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Viruserkrankung der Wiederkäuer. Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich. Auch ein Verzehr von tierischen Lebensmitteln ist ohne Bedenken möglich. Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte Krankheit, die nicht direkt von Tier zu Tier, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides übertragen wird.

Wirtschaftliche Folgen


Der Ausbruch in Niedersachsen hat wirtschaftliche Folgen, wie der Landkreis Goslar erklärt: "Niedersachsen verliert den sogenannten Seuchenfreiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit. Das bedeutet: Der Handel mit Tieren, die sich möglicherweise mit der Viruskrankheit infizieren können - also Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer - ist in Abhängigkeit vom Gesundheitsstatus am Bestimmungsort derzeit nur unter strengen Auflagen möglich. Die Auflagen gelten solange, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat. Wann Niedersachsen den Status wiedererlangen wird, ist derzeit laut des Landwirtschaftsministeriums noch nicht absehbar."


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