Region. Derzeit sorgt der Fall einer jungen Frau aus Peine für Aufsehen, die nach Kroatien abgeschoben werden soll. Wie Medienberichten zu entnehmen ist, droht ihr die Abschiebung, weil nicht Deutschland, sondern das Land an der Adria gemäß dem Dublin-Abkommen für sie zuständig ist. Für Unverständnis sorgt der Fall vor allem deshalb, weil die Frau aus Burundi gut integriert sein soll und hier einen Beruf ausübt, in dem Personalmangel ein vorherrschendes Thema ist – sie arbeitet in einem Peiner Altenheim. Eine Möglichkeit, dennoch in Deutschland bleiben zu können, bietet sich der Frau möglicherweise mit dem Kirchenasyl. regionalHeute.de geht der Frage nach, was Kirchenasyl konkret heißt und wie die Rechtslage ist.
Kirchenasyl sei kein ganz leichtes Thema, wie Michael Strauß, Pressesprecher der Ev.-luth.Landeskirche in Braunschweig im Gespräch mit regionalHeute.de erklärt. Kirchenasyl könne man nicht "beantragen", lediglich darum nachsuchen. Entscheidend sei, ob eine Kirchengemeinde zu der Überzeugung kommt, dass durch die Gewährung von Kirchenasyl eine erneute Überprüfung des Einzelfalls erfolgt. Kirchenasyl sei ja kein Rechtsinstitut, sondern ein letzter Ausweg für Menschen in Not, den Kirchengemeinden aus christlicher Nächstenliebe ermöglichen können. Dabei würden sie sich auf die vom Grundgesetz garantierte Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen.
Kirchenasyl verhindert nicht die Abschiebung
In der Praxis erfolge dabei eine Kooperation mit dem Staat, indem diesem die Gewährung eines Kirchenasyls angezeigt wird. Eine Abschiebung verhindern könne das Kirchenasyl letztlich aber nicht. Es habe in der Regel nur eine aufschiebende Wirkung, damit eine erneute Prüfung des Einzelfalls vor der Härtefallkommission stattfinden kann. In der Landeskirche Braunschweig gebe es derzeit keinen Fall von Kirchenasyl.
So wird Kirchenasyl finanziert
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche schreibt auf ihrer Homepage, dass es zum 24. April 2025 421 aktive Kirchenasyle mit mindestens 623 Personen, davon etwa 121 Kindern, gegeben hat. 377 der Kirchenasyle seien sogenannte Dublin-Fälle. Kirchenasyl setze allerdings keine anderen Rechtsnormen als die in der Verfassung und im internationalen Recht geltenden. Kirchenasyle würden aus Spendengeldern finanziert, die, soweit möglich, durch die aufnehmende Kirchengemeinde selbst aufgebracht würden. Oft würden sich auch benachbarte Kirchengemeinden beteiligen. Gemeindeübergreifend könnten Kollekten gesammelt werden.