Braunschweig/Clausthal-Zellerfeld. Ein besonders brutales Verbrechen ereignete sich in Clausthal-Zellerfeld im November vergangenen Jahres. In diesem Zusammenhang wird ein 39-jähriger Deutscher, der obdachlos war und bereits eine kriminelle Vergangenheit hatte, nun vor Gericht gestellt. Ihm wird vorgeworfen, in der Nacht vom 14. auf den 15. November 2022 einen 55-jährigen Mann durch mehrfache Schläge auf den Kopf getötet zu haben. Dabei habe er den Tod seines Opfers wissentlich in Kauf genommen und ihn langsam sterben lassen. Dies teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig auf Anfrage von regionalHeute.de mit.
Das traurige Geschehen begann mit einem scheinbar harmlosen Abend in der Wohnung zweier Eheleute in Clausthal-Zellerfeld. Der Angeschuldigte, der eine Affäre mit Ehefrau hatte, feierte gemeinsam mit dem Paar und genoss den Abend bei Musik und Alkohol. Doch gegen 23:30 Uhr wurde die Stimmung jäh unterbrochen, als die Frau einen epileptischen Anfall erlitt und ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Blutige Eskalation
Nachdem sie die Wohnung verlassen hatte, eskalierte die Situation zwischen dem Angeklagten und dem 55-jährigen Ehemann. Die beiden Männer hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach Konflikte gehabt, da der Angeklagte den Wunsch hatte, mit der Ehefrau alleine zusammenzuleben. Ihr Mann wollte dies nicht und fand die Anwesenheit des Angeklagten in der ehelichen Wohnung unerträglich. Obwohl der Angeklagte sich vorzugsweise im Keller des Mehrfamilienhauses aufhielt oder der Wohnung fernblieb, wenn der Ehemann anwesend war, kam es immer wieder zu Spannungen zwischen den Beteiligten.
In dieser verhängnisvollen Nacht gipfelte die Auseinandersetzung in einer brutalen und tödlichen Attacke. Der Angeklagte schlug mehrfach und mit roher Gewalt auf den Kopf des Ehemannes ein. Dabei war ihm bewusst, dass das Opfer aufgrund eines Herzschrittmachers blutverdünnende Medikamente einnahm und jede blutende Verletzung eine lebensbedrohliche Gefahr darstellte.
Dennoch ließ der Angeklagte nicht von seinem Opfer ab und verursachte schwere, blutende Gesichtsverletzungen, darunter eine Nasenbeinfraktur, ein Bruch der Augenhöhle und ein voluminöses subdurales Hämatom, also einen Bluterguss im Hirn. Es kam zu Einblutungen in das Weichgewebe, zu inneren Blutungen und zum Einatmen von Blut. Die Effekte dieser verschiedenen Läsionen addierten sich und führten voranschreitend zu einer Einschränkung des Atemantriebs und der Kreislaufregulation des Opfers, sodass der Mann aufgrund der Einwirkung stumpfer äußerer Gewalt auf seinen Kopf langsam und qualvoll verstarb.
Zum Sterben zurückgelassen
Statt sofortige medizinische Hilfe zu rufen, verbrachte der Angeschuldigte noch mehrere Stunden in der blutverschmierten Wohnung und verließ sie schließlich erst um 2:46 Uhr. Dabei war ihm klar, dass sein Opfer an den schwerwiegenden Verletzungen versterben würde, wenn es keine Hilfe erhielt. "Das Ausmaß und die Schwere der Verletzungen war dabei für jeden medizinischen Laien gut zu erkennen, weil [der Ehemann] auch viel Blut nach außen verlor. Die Wohnung war in weiten Teilen massiv blutverschmiert", so die Staatsanwaltschaft.
Das Handeln des Angeschuldigten sei geprägt gewesen von bewusstem Desinteresse und einer skrupellosen Untätigkeit, die letztendlich zum Tod des Opfers führte. So sei er beispielsweise noch mehrfach durch die Blutlachen am Boden gelaufen.
Der Angeklagte, der bereits mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten, Sachbeschädigungen, Diebstählen und anderen Straftaten verurteilt wurde, hat das Tatgeschehen gestanden. Die Hauptverhandlung vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Braunschweig ist für den Zeitraum vom 20. Oktober bis zum 15. November 2023 angesetzt.
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