Region. Seit Donnerstag kann man in den meisten Supermärkten und anderen Geschäften Feuerwerkskörper kaufen. Zwar gibt es immer wieder Forderungen nach einem generellen Verbot, aber von rechtlicher Seite steht zum Jahreswechsel der Böllerei nichts mehr im Wege. Allerdings gibt es Ausnahmen. Neben konkreten Verbotszonen, die manche Kommune per Allgemeinverfügung erlassen hat, gibt es auch die allgemeine Gesetzeslage, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden keine Pyrotechnik abgebrannt werden darf. Doch was bedeutet das konkret? regionalHeute.de ging der Frage nach.
"Maßgeblich ist die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), dort wird im § 23 Abs. 1 das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten", berichtet ein Sprecher der für die gesamte Region zuständigen Polizeidirektion Braunschweig. Zur Frage, was genau unter "unmittelbarer Nähe" - auch hinsichtlich der Tatsache, dass etwa Raketen eine gewisse Reichweite haben - zu verstehen ist und was brandempfindliche Gebäude beziehungsweise wie sie für den Verwender von Feuerwerkskörpern als solche zu erkennen sind, verweist man seitens der Polizei auf die kommunalen Verwaltungsbehörden.
Was ist unmittelbare Nähe?
"Eine gesetzliche Definition für `unmittelbare Nähe´ gibt es nicht, als Richtwert wird von Braunschweig und den meisten Kommunen ein Umkreis von 200 Metern um das betreffende Objekt angenommen. Ob dieser ausreicht, hängt letztlich von verschiedenen Faktoren ab, zum Beispiel der Windstärke", teilte Rainer Keunecke, Pressesprecher der Stadt Braunschweig, auf unsere Anfrage im vergangenen Jahr mit. Auch bei der Stadt Goslar versteht man unter "unmittelbarer Nähe" einen Radius von 200 Metern um das Objekt. Anders in Gifhorn. Dort sind es 300 Meter. In der Stadt Peine wird dagegen zwischen Raketen (Abstand 100 Meter) und Böllern (40 Meter) unterschieden.
Welche Gebäude sind geschützt?
Doch vor welchen Gebäuden ist dieser Abstand zu wahren? "Die Formulierung `besonders brandempfindliche Gebäude und Anlagen´ wurde 2017 in die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz aufgenommen", erläuterte Rainer Keunecke. Zuvor seien nur reetgedeckte Häuser und Fachwerkhäuser explizit geschützt gewesen. "Insoweit zählen jetzt zum Beispiel auch historische Gebäude oder bestimmte Industrie- und andere Gewerbeanlagen dazu, aber auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude oder der Zoo. Darüber hinaus bezieht sich die Norm nicht ausschließlich auf den Gebäudetyp, sondern auch auf die gesamte bauliche Situation, also zum Beispiel erhöhte Gefahren durch eine besonders enge Bebauung", so Keunecke weiter.
Für die Stadt Peine fallen unter den Begriff "besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen" insbesondere auch Fachwerkhäuser, vergleichbare Häuser, Stallungen, Schuppen, etc., mit Reetdach beziehungsweise Strohdach. Die Stadt Gifhorn erwähnt ausdrücklich auch Naturdenkmäler.
Und wer kontrolliert das Ganze?
Größere Städte wie Braunschweig setzen hier ihren Zentralen Ordnungsdienst (ZOD) ein. "Der ZOD ist Silvester im Einsatz und wird, genau wie die Polizei, den Umgang mit Feuerwerk kontrollieren. Dabei wird der Schwerpunkt wie auch bereits in der Vergangenheit darauf liegen, potentielle Gefahren für Leib und Leben zu verringern, also immer dort einzugreifen, wo Personen konkret durch Fehlverhalten gefährdet werden", so Stadtsprecher Keunecke.
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