13 Corona-Fälle in Landesaufnahmebehörde

Die erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner sind in Quarantäne und zudem auf einem separaten Grundstück untergebracht.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Braunschweig. 13 Personen sind in der Landesaufnahmebehörde positiv auf das Corona-Virus getestet worden. Das hat die LAB der Stadt Braunschweig als zuständiger Gefahrenabwehrbehörde heute mitgeteilt. Damit erhöht sich die an Corona erkrankte Personenzahl in Braunschweig auf derzeit 16. Das Gesundheitsamt steht in ständigem Austausch mit der LAB und überprüft die Einhaltung der Bestimmungen. Die LAB hat ein Hygienekonzept, das sie umsetzt. Die erkrankten Bewohnerinnen und Bewohner sind in Quarantäne und zudem auf einem separaten Grundstück untergebracht. Nach derzeitigem Stand sind nach Auffassung des Gesundheitsamtes alle Hygiene- und Sicherheitsvorgaben erfüllt. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.


Bei den infizierten Personen handele es sich um Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die am Mittwoch aus Kasachstan mit dem Flugzeug nach Deutschland eingereist seien. Von Frankfurt/Main aus wären insgesamt 45 eingereiste Menschen mit einem Bus nach Braunschweig gebracht worden, da das bundesweit zuständige Grenzdurchgangslager Friedland aufgrund dortiger Infektionsfälle keine Aufnahmekapazitäten mehr habe. Alle Personen wären unmittelbar nach ihrer Ankunft in Braunschweig in der Landesaufnahmebehörde auf einem separaten Grundstück untergebracht worden.

In Friedland habe sich gezeigt, dass zuletzt dort aufgenommene Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler bereits bei der Einreise mit dem Coronavirus infiziert waren. Diese Erfahrungen hätten die LAB veranlasst, alle 45 Personen präventiv auf das Coronavirus testen zu lassen. Diese Testung habe nun heute ergeben, dass 14 der 45 Personen erkrankt seien.

Alle positiv wie negativ getesteten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler würden am LAB-Standort Braunschweig separiert von den übrigen Bewohnerinnen und Bewohnern bleiben. Die infizierten Personen wiederum seien zudem in einem anderen Gebäude untergebracht als die übrigen Einreisenden. Auch letztere seien als Kontaktpersonen gleichwohl unter Quarantäne gestellt. Eine zweite Testung dieser bisher negativ getesteten Personen durch die Landesaufnahmebehörde sei in Absprache mit dem Gesundheitsamt vorgesehen.


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