Braunschweig. Polizei und Zentraler Ordnungsdienst der Stadtverwaltung haben an den vergangenen drei Tagen Alkoholtestkäufe durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob in Supermärkten oder an Kiosken beim Verkauf von Alkohol die Bestimmungen des Jugendschutzes eingehalten werden. Überprüft wurden insgesamt 50 Einzelhändler. In 18 Fällen wurde Alkohol an die minderjährigen Testkäufer verkauft.
Die Inhaber von Geschäften beziehungsweise die Verkäufer, die diese Verstöße begangen haben, müssen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Überprüft wurde zudem, ob beim Verkauf von gewalthaltigen Videos oder Videospielen die gesetzliche Altersgrenze beachtet wurde. Dabei wurden keine Verstöße festgestellt.
"Ich finde es gerade angesichts der nach wie vor hohen Zahl an Verstößen richtig, dass wir – ergänzend zu unserer Präventionsarbeit – auch weiter kritisch überprüfen, dass Jugendschutzbestimmungen in Braunschweig eingehalten werden", sagte Ordnungsdezernent Claus Ruppert. „Dies ist die gemeinsame Verantwortung von Stadtverwaltung und Polizei, und deshalb freue ich mich, dass wir sie auch gemeinsam wahrnehmen. Wir werden das auch künftig tun.“
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