Braunschweig. Ab dem morgigen 1. Mai wird in Teilen der Braunschweiger Innenstadt ein 24-Stunden-Parkschein eingeführt. Mit der Änderung der Parkgebührenordnung, die der Rat der Stadt im April beschlossen hatte, wird die Braunschweiger Innenstadt in die zwei Parkzonen I a und I b aufgeteilt. In der Parkzone I b ist das Parken ab dem 1. Mai bis zu 24 Stunden möglich. Dies geht aus einer Pressemitteilung der Verwaltung hervor.
Die Parkzone I b umfasst größtenteils den Bereich, der zwischen September 2023 und Februar 2024 durch die durch den Rat der Stadt beschlossene Ausweitung der Parkgebührenpflicht innerhalb der Okerumflut kostenpflichtig wurde. Die Gebühren betragen weiterhin 0,90 Euro je 30 Minuten. Ab einer Parkdauer von 5 Stunden kann ein 24-Stunden-Parkschein für 9 Euro erworben werden. Parkscheine können weiterhin an den Parkscheinautomaten sowie über die Handyparken-App Paybyphone gekauft werden.
Wie bisher
In der übrigen Innenstadt bleiben die Parkregelungen unverändert, es gilt weiterhin die Höchstparkdauer von 180 Minuten.
Alle Infos zum Parken, auch die neuen Regelungen und der Geltungsbereich des 24-Stunden-Tickets, sind unter www.braunschweig.de/parken zu finden.
Hinweis: Formell ist der 1. Mai der Tag der Einführung. Da dies allerdings ein Feiertag ist, gilt die neue Regelung de facto ab dem 2. Mai - so teilte die Stadt mit.
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