Braunschweig. Ab dem 30. August gilt gemäß der neuen niedersächsischen Coronaverordnung im Städtischen Klinikum Braunschweig die 3G-Regelung – demnach wird nur Geimpften, Genesenen oder Getesteten der Zutritt gewährt. Das teilt das Klinikum-Braunschweig in einer Presseinformation mit.
Maximal zwei Besucher dürfen demnach für 30 Minuten zwischen 12 und 18 Uhr einen Patienten am Tag besuchen. Die 3G-Regelung für Besucher von Patienten in Krankenhäusern in Niedersachsen besagt:
• Vollständig Geimpfte benötigen keinen Testnachweis, müssen aber ihren Impfausweis vorlegen.
• Nicht vollständig Geimpfte benötigen einen tagesaktuellen Test (Antigen- oder PCR-Test) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten
Teststelle.
• Genesene benötigen auch einen tagesaktuellen Test (Antigen- oder PCR-Test) mit offizieller Bescheinigung einer anerkannten Teststelle.
• Der Testnachweis muss vom Tag des Besuches stammen. Eine Auflistung der Corona-Testzentren finden Sie auf der Webseite der Stadt
Braunschweig.
Test auch bei Kindern
Minderjährige dürfen ihre Eltern, Großeltern, Verwandte etc. ebenfalls besuchen, allerdings müssen sie ab dem 7. Lebensjahr einen tagesaktuellen negativen Test (Antigen- oder PCR-Test) oder einen gültigen Impfnachweis vorzeigen. Das Klinikum weist darauf hin, dass vollständig geimpfte Personen (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung) Notfallpatienten in die Notaufnahme begleiten dürfen, wobei in der Regel nur eine Begleitperson pro Notfallpatient vorgesehen ist. Bei nicht vollständig geimpften Personen wird die Begleitmöglichkeit im Einzelfall geprüft. Im Kreißsaal, in der Kinderklinik und für Angehörige von Patienten, die palliativmedizinisch betreut werden, wird ebenfalls die 3G-Regelung umgesetzt.
Das Einlassverfahren für Besucher findet weiterhin über die Luca-App statt. Und auch die gängigen Hygieneregeln sind bei einem Besuch nach wie vor einzuhalten. Es besteht weiterhin Maskenpflicht im gesamten Krankenhaus.
Regel unabhängig vom Stufensystem
Die Redaktion von regionalHeute.de weist darauf hin, dass die Neuregelung des Klinikums nicht auf der aktuellen Datenlage bezüglich der Inzidenzen oder dem neuen Stufenwarnsystem beruht. Für Krankenhäuser trifft eine Sonderregelung ab dem 25. August grundsätzlich zu. Diese besagt:
Der Zutritt zu Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen zum Zweck des Besuchs von Patientinnen und Patienten ist auf geimpfte, genesene und getestete Personen beschränkt. Die seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig
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