60 alte Eichen gefällt - BIBS-Fraktion fordert wirkungsvollen Schutz in Naturschutzgebieten

Im Mascheroder Holz wurden viele alte Eichen gefällt. Die BIBS Fraktion fordert, dass in Braunschweig die wirkungsvolle Ausweisung von Naturschutzgebieten in Gang gesetzt wird.

Im Mascheroder Holz wurden viele alte Eichen gefällt. Symbolbild.
Im Mascheroder Holz wurden viele alte Eichen gefällt. Symbolbild. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Empört zeigt sich die BIBS-Fraktion darüber, dass im Naturschutzgebiet (NSG) Mascheroder Holz viele alte Eichen, zirka 60 Bäume und darunter wohl sogar sogenannte „Zukunftsbäume“ gefällt wurden. Bereits am 21. Februar hatte die Fraktion die Behörden angeschrieben und das Einschreiten und die Untersagung weiterer Fällarbeiten gefordert. Dies teilt die BIBS in einer Pressemitteilung mit.


„Verhindert wurde nichts. Im Gegenteil, die Fällarbeiten wurden offenbar noch verstärkt, wie uns jüngste Berichte empörter Anwohnern zeigen“, erklärt BIBS- Ratsherr Wolfgang Büchs „In Braunschweig muss man sich leider die Frage stellen, ob hier noch nicht einmal die fast höchste Schutzkategorie ‚Naturschutzgebiet‘ ausreicht, um Gebiete wirkungsvoll zu schützen.“ Die BIBS-Fraktion fordert, dass in Braunschweig die wirkungsvolle Ausweisung von Naturschutzgebieten in Gang gesetzt werde. Nach über 20 Jahren Stillstand müsse mit der tatsächlichen Unterschutzstellung der 60 im Landschaftsrahmenplan aus dem Jahr 1999 als naturschutzwürdig eingestuften Gebiete in Angriff genommen werden.

„Das haben wir nun zur Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 12. März und zur Ratssitzung am 24. März beantragt: In den nächsten drei Jahren sollen der Ellernbruchsee, die Schunteraue und der Stöckheimer Forst zu Naturschutzgebieten gemacht werden“, erläutert Wolfgang Büchs weiter. „Nach 20 Jahren Stillstand zieht die Ausrede nicht mehr, zu wenig Personal zu haben, um wirksame Unterschutzstellungen umsetzen zu können. Zumal unser BIBS-Antrag zur Schaffung einer weiteren Stelle im Umweltamt zur schnelleren Bearbeitung der Naturdenkmalschutzverordnung auch explizit zur Bearbeitung der Naturschutzgebiete im Rahmen der Haushaltsberatungen angenommen wurde.“