Braunschweig. Der ver.di-Bezirk Süd-Ost-Niedersachsen hat gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Braunschweig für vier Sonntagsöffnungen 2020 Klage und einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht. ver.di bezweifele, dass die von der Stadt angegebenen Anlässe einen ausreichend prägenden und sich selbst tragenden Anlass bieten würden, um eine ergänzende Ladenöffnung zu begründen, wie die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung berichtet.
Laut ver.di-Geschäftsführer Sebastian Wertmüller stelle die Gewerksschaft die Rechtmäßigkeit der gesamten Verfügung in Frage: „Die Sonntagsruhe ist gesetzlich geschützt und die Beschäftigten haben einen Anspruch darauf. Da muss man schon ganz besondere Gründe haben, wenn man im gesamten Stadtgebiet viermal im Jahr an einem Sonntag die Einzelhandelsgeschäfte aufmachen will.“ Außerdem bezweifele ver.di, dass Veranstaltungen in der Innenstadt Anlässe für Sonntagsöffnungen in weit entfernten Gewerbegebieten begründen könnten.
Wertmüller: „Dazu gibt es eine ausführliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 2015, die sehr klar die Voraussetzungen formuliert. Diese höchstrichterliche Rechtsprechung sollte auch in unserer Region der Maßstab sein.“ Wertmüller betont, dass ver.di an einvernehmlichen örtlichen Lösungen interessiert sei. In Braunschweig sei das aber nicht möglich gewesen.
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