Braunschweig. Die Stadtverwaltung schlägt dem Rat der Stadt Braunschweig vor, die Leistungsverträge mit der ALBA Braunschweig GmbH über das Jahr 2025 hinaus zu verlängern. Das vertragliche Kündigungsrecht, das der Stadt bis Ende 2023 zusteht, soll nicht ausgeübt werden. Die Verträge würden damit bis einschließlich 2030 weiterlaufen. Darüber informiert die Stadt Braunschweig in einer Pressemeldung.
ALBA Braunschweig wäre somit weiterhin als städtischer Dienstleister für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben von Straßenreinigung, Winterdienst auf öffentlichen Straßen und die Abfallentsorgung zuständig. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird jetzt den Ratsgremien vorgelegt. Das private Unternehmen ALBA Braunschweig ist seit 22 Jahren im Auftrag der Stadt tätig.
Beschwerden gebe es kaum
Erster Stadtrat und Stadtkämmerer Christian Geiger und Stadtbaurat Heinz Leuer begründeten den Vorschlag damit, die Dienstleistungen in den Bereichen Abfallwirtschaft, Straßenreinigung und Winterdienst seien von ALBA in den vergangenen Jahren verlässlich erbracht worden. Beschwerden aus Politik und Bürgerschaft gebe es kaum. Mit der Fortschreibung der beiden Leistungsverträge sind positive Effekte für zukünftige Gebührenkalkulationen verbunden. Zudem würde die Nichtkündigung zu einer Arbeitsplatzsicherung der Beschäftigten und deren weitere Bezahlung nach dem Tarifvertrag für öffentliche Beschäftigte (TVöD) beim Auftragnehmer ALBA Braunschweig führen. Daher wolle die Stadtverwaltung die Zusammenarbeit fortsetzen.
Die Stadt hat im Vorfeld der Gremienberatung zwei Gutachterbüros mit der Würdigung der bestehenden Handlungsmöglichkeiten beauftragt. Gemeinsam empfehlen sie in der aktuellen Situation für den 5-Jahres-Zeitraum 2026 bis 2030 eine Fortführung der geltenden Verträge. Eine Kündigung mit der damit verbundenen Neuausschreibung und Neuvergabe würde laut Gutachter derzeit keine Vorteile bringen, die dieses Vorgehen nötig machten, erklärte Leuer. Jedoch haben die Gutachter einige Klarstellungen zu vertraglichen Themen empfohlen, insbesondere zu Grundstücksangelegenheiten, an deren Umsetzung gearbeitet werde.
Gebührenreduzierung in Aussicht
Vorteile sieht die Stadtverwaltung für die Gebührenzahlerinnen und –zahler. Die von ALBA für die Zeit von 2026 bis 2030 vorgelegte Entgeltkalkulation ist von unabhängigen Wirtschaftsprüfern auf ihre Plausibilität und preisliche Angemessenheit geprüft worden. Gegenüber den von den Gutachtern als angemessen bewerteten Entgelten ab 2026 hat ALBA aufgrund von Effizienzgewinnen eine Reduzierung des Entgeltes von jährlich etwa 2,1 Millionen Euro in Aussicht gestellt – und das trotz nötiger Investitionen in eine Vergärungsanlage für den Bioabfall. Auch im Vergleich zu den derzeit kalkulierten Entgelten führt dies zu einer Verminderung in annähernd siebenstelliger Höhe, die die Stadt ab 2026 an ALBA zu zahlen hätte.
Die konkrete Entwicklung der Gebühren kann allerdings noch nicht prognostiziert werden, nicht zuletzt aufgrund möglicher weiterer allgemeiner Kostensteigerungen und Sondereffekten (beispielsweise CO2-Steuer) in den kommenden Jahren, sagte Erster Stadtrat Christian Geiger. "Dennoch ist es positiv, dass neben den allgemeinen Preissteigerungen, die gebührenerhöhend wirken, sich ab dem Jahr 2026 die dann reduzierten Entgelte an Alba gebührenmindernd auswirken."
Vertrag verlängert sich automatisch
Rechtlich gesehen hat die Stadt Braunschweig die Möglichkeit, die Verträge zwei Jahre vor Ablauf – also bis Ende 2023 – zu kündigen. Sie muss davon allerdings nicht Gebrauch machen. Bei Nichtkündigung verlängern diese sich um weitere fünf Jahre. Auch 2018 ist so verfahren und eine Kündigung nicht ausgesprochen worden.
In Folge weiterer Empfehlungen der Gutachter sei aber zeitnah eine vertiefte Betrachtung künftiger Perspektiven dieser Aufgabenbereiche unter Berücksichtigung der bereits recht langen Vertragslaufzeit und der nötigen Flexibilität hinsichtlich abfallwirtschaftlicher Entwicklungen vorgesehen, sagte der Stadtbaurat. Dieses Vorhaben werde allerdings keine Auswirkungen auf die jetzt vorgeschlagene Verlängerung der Verträge ab 2026 haben.
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