An der Schölke: Verwaltung wird Planverfahren zügig neu durchführen


Der Bebauungsplan war Ende 2016 vom Rat beschlossen worden. Symbolbild: Robert Braumann
Der Bebauungsplan war Ende 2016 vom Rat beschlossen worden. Symbolbild: Robert Braumann | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Die Bauverwaltung wird nach eigenen Angaben das Bauleitplanverfahren für das geplante Baugebiet "An der Schölke" mit etwa 50 Bauplätzen zügig erneut einleiten.


Idealerweise könnte es noch in diesem Jahr abgeschlossen werden, so dass die Erschließung des privat vermarkteten Baugebiets im nächsten Jahr beginnen könnte, sagte Stadtbaurat Heinz Leuer.

Die Stadtverwaltung reagiert damit auf eine Entscheidung im Normenkontrolleilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Dieses hatte Anfang März den Bebauungsplan der Stadt außer Vollzug gesetzt. Begründung: Die Verwaltung hat bei der Aufstellung des Bebauungsplans ein beschleunigtes Verfahren gewählt. Dies hält das Gericht in diesem Fall für nicht zulässig

Verfahren wird wiederholt


Zwar steht eine Gerichtsentscheidung im Hauptsacheverfahren noch aus, doch ist zu erwarten, dass das Gericht zum gleichen Ergebnis kommt. "Die Einwände des Gerichts beziehen sich rein auf Verfahrensfragen, nicht auf die Inhalte und Abwägungen unseres Bebauungsplans", sagte Leuer. Deshalb werde die Verwaltung das Verfahren jetzt wiederholen und dabei in üblicher Weise Behörden, Öffentlichkeit und politische Gremien beteiligen. Dabei könne sie zu weiten Teilen auf das bereits durchgeführte Verfahren zurückgreifen. Im Unterschied zum von der Verwaltung zunächst gewählten beschleunigten Verfahren ist jetzt zudem ein Umweltbericht zu erstellen und öffentlich auszulegen. Gegebenenfalls werden dabei Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des Artenschutzes nötig. Allerdings hat die Verwaltung auch im bereits erfolgten Verfahren solche Ausgleichsflächen vorgesehen.


Grundlage für neue Wohnfläche


"Da das Gericht bisher keine inhaltlichen Bedenken geltend gemacht hat und wir daher davon ausgehen, dass dies auch im bald zu erwartenden Hauptsacheverfahren nicht anders sein wird, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir das Thema jetzt sehr zügig zu Ende bringen und damit eine weitere Grundlage für neue Wohnflächen in Braunschweig schaffen können", sagte Leuer.


Als der Verwaltungsausschuss im Jahre 2008 den Aufstellungsbeschluss gefasst hat, konnte die Verwaltung noch davon ausgehen, dass die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens grundsätzlich auch für Plangebiete gelten konnte, die teilweise im sogenannten Außenbereich liegen. Zwischenzeitlich ist durch das Bundesverwaltungsgericht in einem anderen Fall klargestellt worden, dass diese Regelung auf Flächen im Außenbereich grundsätzlich nicht gilt. Vor dem Hintergrund dieser Klarstellung war das gewählte Verfahren im Fall von "An der Schölke" nicht zulässig.

Der Bebauungsplan war Ende 2016 vom Rat beschlossen worden. Unmittelbar danach hatten Anwohner die Normenkontrollklage eingereicht, daher hatte der Investor seitdem keine Erschließungsmaßnahmen eingeleitet.

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