Braunschweig. In der Wasserwelt gibt es im Saunabereich ein Handyverbot - eine Leserin wundert sich über diese Regelung und fragt nach den Hintergründe. Im Bad habe man gesagt, dass es in der Vergangenheit zu Filmaufnahmen gekommen sei und man sich deshalb dazu entschieden hätte.
Für unsere Leserin ein großes Problem, denn sie muss beruflich und für ihre kleine Tochter immer erreichbar sein. Der Saunagang sei damit wohl erst einmal Geschichte. Was sie besonders ärgert: Für sie sei absolut nicht einsehbar gewesen, dass es ein Handyverbot gebe. Lediglich ein kleines Plakat auf dem Eingang zur Sauna, mit einem durchgestrichenen Handy, sei zu sehen gewesen. Da habe sie aber schon bezahlt gehabt und sei im Bad gewesen. Außerdem habe das Plakat ihr den Eindruck vermittelt, dass man in der Sauna nicht telefonieren solle und nicht das man das Telefon gar nicht mitnehmen dürfe. Darauf habe man sie dann erst in der Sauna aufmerksam gemacht, obwohl das Handy in einer Hülle abgedeckt auf der Liege platziert war.
Schutz vor Spannern
Bereits bei der Eröffnung der Wasserwelt habe es sowohl in der Badelandschaft als auch in der Sauna Vorfälle gegeben, bei denen Gäste mit Handys fotografiert hätten und dabei auch andere Gäste gegen ihren Willen aufgenommen wurden. Beschwerden seien die Folge gewesen. "Außerdem war nicht ausgeschlossen, dass bewusst Fotos von Menschen in Badebekleidung oder in der Sauna sogar unbekleidet gemacht wurden. Um unsere Gäste vor Spannern zu schützen, haben wir - da heutzutage nahezu mit allen Handys fotografiert werden kann, ein generelles Handyverbot für alle Saunen ausgesprochen, auf das wir dezent durch einige Hinweisschilder hinweisen", so Anne Stalla, Stadtbad GmbH. Um keine Unruhe und auch keine Unsicherheit unter den Gästen zu verbreiten, habe man dabei auf eine aggressive Plakatierung verzichtet. Die Regelung gelte bereits seit Juli 2015 und ist in der Haus- und Badeordnung rechtlich verankert und gelte für alle Stadtbäder, lässt Stalla wissen. "Wenn ein Gast zum Beispiel aus beruflichen oder familiären Gründen in der Sauna erreichbar sein muss, dann gibt es die Möglichkeit, das Handy in einem Wertfach gegen ein Pfand zu hinterlegen, auf das jederzeit Zugriff besteht", ergänzt sie.
Generell gilt: Handy nur in Maßen
In den Schwimmbädern gelte das Handyverbot zwar auch, aber in einer abgemilderten Version, weil dies ja textiler Bereich sei. "Wenn zum Beispiel Eltern ihre Kinder beim Schwimmen oder Tauchen fotografieren oder filmen möchten, dann verbieten wir ihnen das natürlich nicht, denn in den Schwimmbädern entstehen tolle und atmosphärische Motive für die Familienarchive", so Stalla. Man achte aber sehr genau darauf, wenn fotografiert oder gefilmt werde, besonders darauf, dass andere Personen nicht mit auf die Aufnahmen kämen. Stalla schließt mit dem Satz: "Saunen und zum Teil auch Schwimmbäder dienen vielen Gästen als Orte der Entspannung und Erholung und deren Wunsch ist es, nicht permanent von Handyklingeltönen oder von lauten Telefonaten belästigt zu werden."