Anträge auf Briefwahl müssen vollständig ein

Insbesondere bei per Mail übermittelten Anträgen würden laut Stadtverwaltung oft wichtige Angaben fehlen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Braunschweig. Ein Antrag auf Briefwahl muss zwingend das Geburtsdatum der antragstellenden Person enthalten. Anträge ohne diese und andere Pflichtangaben wie vollständige Namens- und Adressangaben können nicht abschließend bearbeitet werden. Darauf weist das Wahlamt der Stadt Braunschweig aus gegebenem Anlass hin.


Mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zur Kommunalwahl steigt in diesen Tagen das Antragsaufkommen zur Briefwahl. Bei der Prüfung der Anträge ist leider festzustellen, dass über den Einzelfall hinaus Anträge mit unvollständigen Angaben übermittelt werden. Dies ist insbesondere bei Anträgen der Fall, die das Wahlamt per E-Mail erreichen.

Briefwahlunterlagen dürfen erst ausgestellt und versandt werden, wenn ein vollständiger Antrag vorliegt. Mit den Betroffenen wird das Wahlamt deshalb in den nächsten Tagen nochmals Kontakt aufnehmen, damit eine abschließende Bearbeitung möglich wird. Wer den Antrag noch stellen will, sollte auf die Vollständigkeit seines Antrages achten.

Das Wahlamt weist auch darauf hin, dass Anträge auf Briefwahl für eine andere Person nur gestattet sind, wenn eine schriftliche Vollmacht von der betroffenen Person vorgelegt wird. Anträge für andere Wahlberechtigte können grundsätzlich nicht per E-Mail gestellt werden.
Hinweise zur Briefwahl stehen in der Wahlbenachrichtigung. Alle Informationen finden sich zudem im Internet unter www.braunschweig.de/briefwahl.