Braunschweig. Labore und Arztpraxen sind derzeit im Hinblick auf PCR-Tests stark ausgelastet. Menschen, die keine Symptome des Coronavirus aufweisen, aber gemäß Coronavirus-Testverordnung Anspruch auf einen PCR-Test haben, werden deshalb gebeten, vom Besuch einer Arztpraxis abzusehen. Um den Verdacht einer Infektion zu bestätigen oder zu widerlegen, können diese Personen stattdessen eine der aktuell 19 Braunschweiger Teststellen, die PCR-Tests anbieten, aufsuchen. Das berichtet die Stadt in einer Pressemitteilung. Anspruchsberechtigte Personen erhalten dort einen kostenlosen PCR-Test.
Die Braunschweiger Teststellen sind auf der städtischen Homepage aufgeführt. Um nur die Einrichtungen anzeigen zu lassen, die einen PCR-Test anbieten, ist links unter der interaktiven Karte das Häkchen bei "Kombination Schnelltest & PCR" zu setzen. Menschen mit Symptomen wenden sich bitte weiterhin an eine Arztpraxis. Sie werden gebeten, weder eine Teststelle, noch das Gesundheitsamt aufzusuchen.
Ein kostenloser PCR-Test ist derzeit unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- bei Symptomen, die auf eine Erkrankung an COVID-19 hindeuten, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus;
- nach einem positiven Ergebnis im Antigen-Schnelltest, Antigen-Selbsttest oder PCR-Pooltest;
- bei Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall;
- in Einrichtungen wie etwa Kitas, Schulen, Krankenhäusern, Arztpraxen oder Pflegeheimen, wenn dort COVID-19-Fälle auftreten;
- vor der Aufnahme oder Wiederaufnahme in medizinischen Einrichtungen sowie vor ambulanten Operationen.
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