Braunschweig. Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom Montag (Az. 11 ME 78/15) die Beschwerde des Anmelders der Bragida-Versammlung vom 23. März gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 19. März zurückgewiesen.
Die Stadt Braunschweig hatte dem Anmelder aufgegeben, die Versammlung am 23. März zur Vermeidung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit nicht als sich bewegenden Aufzug im Zentrum des innerstädtischen Bereichs in der Umgebung des Schlossplatzes - wie von dem Anmelder angezeigt -, sondern als stationäre Kundgebung auf dem Platz nordöstlich des Hauptbahnhofs Braunschweig durchzuführen. Das Verwaltungsgericht hatte den dagegen gerichteten Eilantrag abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung des Verwaltungsgerichts bestätigt.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar.
Auch OVG untersagt Bragida-Versammlung auf dem Schlossplatz
von Thorsten Raedlein

