Braunschweig. Als äußerst ehrgeiziges Projekt mit Okerhafen, Uferpromenade, Bootssteg und hochklassigen Eigentumswohnungen und Stadthäusern war die Oker Marina im Eichtal (Eichtalstraße Ecke Spinnerstraße) vor einigen Jahren gestartet. Doch einen Baubeginn hat es nie gegeben. Jetzt ist das Aus offiziell. Auf dem Areal wird ein Hotel entstehen.
Unter Einbeziehung des denkmalgeschützten Juteportals will die realique Verwaltungs GmbH aus Hannover das Adapt HotelBraunschweigmit160 Apartments errichten. Auf Anfrage von regionalHeute.de bestätigte der Investor das 20 Millionen Euro schwere Projekt. Der Bauantrag liege bei der Stadt Braunschweig, über den weiteren Zeitplan ist noch nicht Konkretes bekannt. Das denkmalgeschützten Juteportal solle als Frühstücksraum des Hotels dienen, als gastronomischer Betrieb aber auch der Öffentlichkeit zugänglich bleiben.
Die Stadt Braunschweig bestätigte gegenüber regionalHeute.de, dass bereits ein Bauantrag der realique Verwaltungs GmbH vorliege. Dagegen widerspricht Stadtsprecher Rainer Keunecke der Darstellung des Investors Konrad Kloster in der Braunschweiger Zeitung bezüglich des Aus seines Oker Marina Projektes, wonach sich die Stadt für die Interessen von BS Energy und gegen das Projekt entschieden habe.

Das Juteportal soll als Gastronomischer Getrieb der Öffentlichkeit zugänglich bleiben. Foto: Dontscheff
Grundlage für die Genehmigung von Bauvorhaben an der Spinnerstraße seider Bebauungsplan NP 15 aus dem Jahr 1985. Dieser setze ein Mischgebiet fest. In einem Mischgebiet müssen Wohnungen und gewerbliche Nutzungen vertreten sein, grundsätzlich im Verhältnis 50:50. Die Ansprüche an den Immissionsschutz sind in einem Mischgebiet niedriger als in Allgemeinen Wohngebieten. Die Festsetzung Mischgebiet berücksichtigte damals bei Erstellung des B-Plans die Tatsache, dass sich unmittelbar gegenüber auf der anderen Okerseite das Heizkraftwerk Mitte befindet. Der Bebauungsplan stellt durch seine Festsetzungen einen dauerhaft rechtssicheren Betrieb des Heizkraftwerkes sicher. Als Ergebnis der damaligen planerischen Abwägung wurde in diesem Bebauungsplan dem nicht ersetzbaren Heizkraftwerk Mitte der Vorrang vor neuen schutzbedürftigen Nutzungen in der näheren Umgebung gegeben. "An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Die Verwaltung muss bei Bauanträgen das geltende Planungsrecht anwenden. Der Antragsteller war gehalten, mit seinem Vorhaben den im Bebauungsplan festgesetzten Mischgebietscharakter einzuhalten. Dies ist ihm nicht gelungen. Es war im Wesentlichen nur eine Wohnbebauung geplant", so Keunecke.
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