AWO fordert: Langzeitarbeitslose vor Lohndumping schützen


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Braunschweig. „Der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro muss uneingeschränkt auch Langzeitarbeitslose vor Lohndumping schützen“, bekräftigt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig, Rifat Fersahoglu-Weber.

Anlässlich der heutigen Beratung über den Gesetzesentwurf zur Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns im Bundeskabinett sei dies erneut zu betonen. Wer zuvor ein Jahr und länger arbeitslos war, werde derzeit nicht sofort vom Mindestlohn profitieren. In den ersten sechs Monaten nach dem Beginn der Beschäftigung seien sie von den Regelungen des Mindestlohns ausgenommen.

„Diese Ausnahmeregel ist nicht akzeptabel. So werden alle Langzeitarbeitslosen über einen Kamm geschoren und es wird ihnen pauschal eine niedrige Produktivität unterstellt. Dabei ist diese Gruppe heterogen und vielschichtig“, unterstreicht Fersahoglu-Weber. Viele Alleinerziehende, die gut ausgebildet und motiviert sind, zählten beispielsweise zu dieser Gruppe. Ihnen fehle es aber an förderlichen Strukturen zum Einstieg in ein Beschäftigungsverhältnis wie die erforderlichen Kinderbetreuungsangebote.

„Es gilt ungebrochen: Alle Beschäftigten müssen ihren Lebensunterhalt auskömmlich und dauerhaft selbst bestreiten können. Eine verbindliche gesetzliche Lohnuntergrenze stellt hierbei einen essenziellen ersten Reformschritt dar. Wir sollten nicht an der falschen Stelle zurückrudern“, fordert Fersahoglu-Weber. Mit Ausnahmenregelungen den Langzeitarbeitslosen einen Übergang in die Beschäftigung zu erleichtern, sei für die AWO kein gültiges Argument. Denn bereits heute könnten mögliche Leistungseinschränkungen durch Lohnkostenzuschüsse ausgeglichen werden. Vor allem durch Eingliederungszuschüsse nach dem SGB III. „Eine zusätzliche Ausnahmeregelung im Sinne des vorgelegten Gesetzesentwurfs würde Arbeitgeber doppelt subventionieren und die vielfach angeführte ‚Minderleistung‘ zweifach ausgleichen“, ist Fersahoglu-Weber überzeugt.