Braunschweig. Für syrische Flüchtlinge gibt es schon seit längerer Zeit ein vereinfachtes Asylverfahren. Seit kurzem gehen die deutschen Behörden beim Umgang mit Flüchtlingen aus dem Krisenstaat noch einen Schritt weiter – eine neue Regelung im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sieht vor, dass syrische Asylbewerber nicht mehr die EU-Länder zurückschickt werden, über die sie in die EU eingereist sind. Der AWO-Bezirksverband Braunschweig begrüßt diese Entscheidung.
Für gewöhnlich muss bei jedem Asylbewerber geprüft werden, ob er zuerst in einem anderen EU-Land europäischen Boden betreten hat. So sieht es das Dublin-III-Abkommen vor. Da flüchtende Menschen jedoch eher selten mit dem Flugzeug nach Deutschland reisen und es auf anderem Wege praktisch unmöglich ist, die EU erstmals in Deutschland zu betreten, gelten ohnehin seit einiger Zeit gelockerte Vorgaben für Flüchtlinge aus Krisengebieten. Das heißt, sie wurden nicht unmittelbar gezwungen, in den Aufnahmestaat zurückzukehren. Die neue Regelung hat das bisherige Vorgehen nun manifestiert. „Wir begrüßen ausdrücklich die Entscheidung der Behörden, das Dublin-Verfahren zur Rücküberstellung in den Einreisestaat für Antragsteller aus Syrien ab sofort auszusetzen. Das ist ein klares Zeichen der Humanität“, erklärt der Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig Rifat Fersahoglu-Weber.
Aussetzen des Dublin-Verfahrens für andere Asylsuchende?
„Die bisherige Regelung hat für viele Schutzsuchende unglaubliches Leid verursacht. Wir müssen uns klar machen, dass Menschen, die nach Deutschland zu Bekannten oder Verwandten geflüchtet sind, wegen dieser Regelung wieder zurück in das Einreiseland geschickt werden. Die AWO tritt dafür ein, dass Menschen, auch um schneller Anschluss in ihrer neuen Umgebung finden zu können, dort bleiben können müssen, wo sie Anknüpfungspunkte haben“, sagt Rifat Fersahoglu-Weber. Darüber hinaus seien viele Länder wie Italien oder andere europäische Staaten an den Rändern Europas überfordert und könnten keine ausreichende humanitäre Infrastruktur für Schutzsuchende bereit stellen.
Für das Dublin-Verfahren sei in Deutschland und in der EU eine ungeheure Bürokratie aufgebaut worden. Diese Energie und das eingesetzte Personal könne nun für die schnellere Entscheidung von Asylanträgen genutzt werden. „Das ist eine hilfreiche und sinnvolle Entscheidung, die für viele Menschen eine Erleichterung bedeutet. Betroffene können sich jetzt mit voller Kraft ihrer Zukunft in Deutschland widmen“, sagt Rifat Fersahoglu-Weber. Die Arbeiterwohlfahrt mache sich dafür stark, dass auch andere Mitgliedsstaaten der EU dem deutschen Beispiel folgen. Es sei zudem in Erwägung zu ziehen, ob man die jetzt für Syrien beschlossene Aussetzung des Dublin-Verfahrens auch auf andere Herkunftsländer mit hoher Anerkennungsquote erweitern könne.