Braunschweig. Die Stadtverwaltung hat die Ratsgremien mit einer Mitteilung zum aktuellen Stand zum Bad Gliesmarode und den diesbezüglich laufenden baulichen Prüfungen sowie zum Schulschwimmen informiert. Laut Stadtverwaltung werden aktuell verschiedene Optionen geprüft, wie es mit dem Bad zukünftig weitergehen könnte.
Anlass ist die Schließung des Bades durch die bisherige Betriebsgesellschaft und das Auslaufen des Erbbaurechtsvertrags zwischen der Stadt und dem verstorbenen Unternehmer Friedrich Knapp zum 31. Dezember 2024. Damit geht das Grundstück zurück in den Besitz der Eigentümerin Stadt Braunschweig. Der öffentliche Betrieb fand noch bis zum 30. November statt, das Schulschwimmen ist noch bis 6. Dezember im Bad Gliesmarode möglich.
Integration in Stiftung
Die Stadtverwaltung hat mehrere Optionen ausgearbeitet, die derzeit geprüft werden. Eine Möglichkeit ist die Integration des Bades in die geplante Stiftung zum „Haus der Musik“. Diese Lösung wurde bereits in einer Grundsatzvereinbarung zwischen der Stadt und dem früheren Betreiber skizziert. Die Übernahme des Bades in die Stiftung könnte grundsätzlich erfolgen, sobald eine genaue Kostenschätzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen vorliegt.
Fortbetrieb durch die Stadtbad GmbH
Eine weitere Option ist der Fortbetrieb des Bades durch die Stadtbad GmbH. Auch hier wäre eine umfassende Sanierung erforderlich, und die finanziellen Auswirkungen auf die Stadtbad GmbH sowie den städtischen Haushalt werden geprüft. Die endgültigen Zahlen hängen ebenfalls von den Sanierungskosten ab, die derzeit ermittelt werden.
Erweiterung der Wasserwelt
Die Stadtbad GmbH habe im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, die die Attraktivierung der Wasserwelt am Bestandsstandort untersucht. Dabei sei auch eine bauliche Erweiterung in mehreren Varianten und verschieden großen
Wasserflächen Gegenstand der Betrachtung. Diese werde zunächst mit dem Aufsichtsrat beraten. Die Stadtbad GmbH soll dann eine weitere Konkretisierung der Planungen vornehmen, um auch hierfür entsprechende Kostenschätzungen vorlegen zu können.
Rat muss entscheiden
Alle drei Optionen sollen nach Abschluss der Prüfungen mit den zugehörigen Kosten gegenübergestellt und den Ratsgremien zur Entscheidung vorgelegt. Dieser Prozess soll bis Ende des ersten Quartals 2025 abgeschlossen sein. Parallel dazu wird eine Aktualisierung des „Sonderberichts Schwimmen“ erstellt, um den aktuellen Bedarf an Wasserflächen in Braunschweig neu zu bewerten und in die Entscheidungsfindung einfließen zu lassen.
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