Braunschweig. Die Verwaltung schlägt den Gremien vor, dem Entwurf des neuen Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift "Gieselweg / Harxbütteler Straße" sowie der Begründung mit Umweltbericht zuzustimmen und ihn öffentlich auszulegen. So soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit bekommen sich über die neuen Pläne umfassend zu informieren
"Wir sind überzeugt, dass wir mit dem Bebauungsplanentwurf einen angemessenen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen der ansässigen Unternehmen einerseits und der benachbarten Wohnbevölkerung andererseits fixiert haben", sagte Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer. Alle Gruppen hätten ein berechtigtes Interesse an einer ausgleichenden Planung. Die Kompromissfindung habe sich als komplexer Prozess gestaltet. "Mit dem vorliegenden Planungsentwurf werden die Nutzungsmöglichkeiten des Standorts klar reduziert, zugleich wird er aber nicht vollständig aufgelöst.", so Leuer.
Industriegebiet soll verkleinert werden
Der Entwurf reduziert die bislang als Industriegebiet ausgewiesenen, aber unbebauten Flächen in erheblichem Umfang. Weiterhin stuft er die verbleibenden Flächen zum Gewerbegebiet zurück. Außerdem schließt er verschiedene Nutzungen aus, die typischerweise mit nicht unerheblichen Emissionen, insbesondere durch erhöhtes Verkehrsaufkommen, verbunden sind. Um auch den Ausschluss von Betrieben und Anlagen, die der Strahlenschutzverordnung unterliegen, begründen zu können, holte die Verwaltung eine gutachterliche Stellungnahme ein. Sie zeigt auf, dass auch bei Einhaltung der aus der Strahlenschutzverordnung vorgegebenen Grenzwerte ein Risiko verbleibt, das nicht von vornherein als irrelevant zu bewerten ist. "Die Stadt Braunschweig nimmt sich dieses verbleibenden Risikos an will durch die Festsetzungen im Bebauungsplan ein weitergehendes Schutzniveau erreichen", so Stadtbaurat Leuer.
Sicherheit soll zentraler Punkt sein
Der Bebauungsplanentwurf sieht vor, Teile einer von der Eckert & Ziegler Nuclitec GmbH erworbene Fläche aus dem Gewerbegebiet herauszunehmen. "Mit der verbleibenden Erweiterung und dem bereits vorhandenen Betriebsgelände stehen den Firmen ausreichend Flächen zur Verfügung", erläuterte Heinz-Georg Leuer. Er betonet zugleich, dass für die ansässigen Unternehmen im Rahmen der Bauleitplanung angemessene Entwicklungsmöglichkeiten insoweit gewährleistet würden, als sichergestellt werde, dass die dynamischen Anpassungspflichten, denen die Unternehmen nach der Strahlenschutzverordnung unterliegen, auch künftig erfüllt werden könnten. Leuer: "Wenn technische Abläufe insbesondere im Blick auf die Sicherheit verbessert werden können, wäre es kontraproduktiv, diese Anpassung nicht zuzulassen." Ein kompletter Verzicht auf Erweiterungsmöglichkeiten rufe zudem die Gefahr eines Abwägungsfehlers hervor.
Pläne sollen einen Monat ausliegen
Wird der Auslegungsbeschluss gefasst, werden die Entwürfe gemäß Baugesetzbuch für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Jeder Bürger kann sie einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Ort und Zeit werden rechtzeitig bekanntgemacht. Am 11. Februar befasst sich der Planungs- und Umweltausschuss mit dem Thema. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss am 17. Februar.
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