Braunschweig. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat einen Normenkontrolleilantrag gegen den Bebauungsplan der Stadt Braunschweig für die Erweiterung des Georg-Eckert-Instituts an der Celler Straße abgelehnt. Dies teilte die Stadt Braunschweig am Dienstag mit.
Die Eigentümerin eines angrenzenden Grundstücks hatte geltend gemacht, durch den Bebauungsplan in ihren Rechten beeinträchtigt zu sein. Das Oberverwaltungsgericht sah dies nicht als gegeben an, es sei nicht erkennbar, dass abwägungsrelevante Rechte berührt sein könnten, deshalb fehle die Antragsbefugnis.
Mit dem im vergangenen Jahr beschlossenen Bebauungsplan hatte die Stadt Braunschweig die Erweiterung des Georg-Eckert-Instituts möglich gemacht. Wichtigster Bestandteil der geplanten Veränderungen ist der Neubau eines Bibliotheksgebäudes an der Freisestraße. "Es war uns sehr wichtig, dem Georg-Eckert-Institut als einer international renommierten Forschungseinrichtung die Weiterentwicklung hier in Braunschweig zu ermöglichen", sagte Stadtbaurat Heinz Leuer. "Die bestehenden Räumlichkeiten sind jedoch dauerhaft nicht ausreichend für das Institut, eine Erweiterung ist nötig. Die jetzt geplante Erweiterung ist gut abgewogen und städtebaulich vertretbar. Ich freue mich, dass das Gericht das auch so sieht."
Der Beschluss des OVG, mit dem der Bebauungsplan für vollziehbar erklärt wurde, schafft Rechtssicherheit. Die Baugenehmigung ist ebenfalls bestandskräftig.
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