Beschlossen: Testpflicht in Kitas ab 15. Februar

Kinder ab 3 Jahren müssen sich dreimal pro Woche testen lassen. Derzeit stehen nur Tests mit Nasenabstrich zur Verfügung.

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Niedersachsen. Nach dem freiwilligen Testangebot für Kinder im Kindergartenalter führt Niedersachsen zum 15. Februar eine Testpflicht ein: Dreimal pro Woche müssen sich die Kinder ab drei Jahren dann vor dem Kita-Besuch oder der Betreuung bei einer Tagespflegeperson auf das Coronavirus testen. Die Eltern werden weiterhin die Tests über ihre Einrichtung erhalten. Das teilte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch im Rahmen einer Pressekonferenz mit.



Dabei handele es sich um qualitätsgesicherte und kindgerechte PoC-Antigen-Tests zur Selbstanwendung, vorerst als Nasenabstrich. In Zukunft wolle man auch Lutsch- oder Lollitests als Ergänzung anbieten. Diese seien derzeit aber Mangelware. Der Minister betonte aber, dass alle durch das Land Niedersachsen beschafften Tests den Anforderungen des Paul-Ehrlich-Instituts und damit der geforderten Sensitivität von mehr als 75 Prozent entsprechen würden. Die sogenannte Negativliste würde dabei zum Teil eher Verwirrung stiften, da es bei den Produkten auf die exakte Bezeichnung ankomme.

Auch "Umfeldtestung" möglich


Analog zum Schulbereich sollen die Tests vor dem Kita-Besuch zu Hause gemacht werden. Die Einrichtungen haben aber Spielraum, gegebenenfalls in der Einrichtung testen zu lassen. Wenn ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht testen kann oder das Procedere absolut nicht toleriert, habe man die Möglichkeit der „Umfeldtestung" vorgesehen: Anstelle des betreffenden Kindes könne sich dann das Elternteil, das das Kind in die Kita bringt, selbst testen und den Nachweis der Testung gegenüber der Einrichtungsleitung beziehungsweise der Kindertagespflegeperson erbringen.


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