Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit weist darauf hin, dass aufgrund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes für die Zeit von Gründonnerstag, 13. April, ab 5 Uhr bis Samstag, 15. April, 24 Uhr, öffentliche Tanzveranstaltungen verboten sind.
Darüber hinaus sind am Karfreitag, 14. April 2017, zusätzlich verboten:
- in Räumen mit Schankbetrieb: sämtliche Veranstaltungen, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (beispielsweise Musikdarbietungen, Preisskate und -kegeln etc.);
- öffentliche sportliche Veranstaltungen
- alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen.