Beschränkungen an den stillen Feiertagen im November




Braunschweig. Der Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit der Stadt Braunschweig weist auf die Beschränkungen hin, die auf Grund der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes an folgenden stillen Feiertagen gelten. Am Volkstrauertag, Sonntag, 16. November, und am Totensonntag, 23. November, sind verboten:

Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen, Preisskat und Preiskegeln) von 5 Uhr morgens an; öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art; öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder mit Festveranstaltungen verbunden sind; sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Spielhallen dürfen an diesen Feiertagen ebenfalls nicht geöffnet werden. Am Buß- und Bettag, Mittwoch, 19. November, von 7 bis 11 Uhr morgens, sind öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen oder diesen stören. Spielhallen dürfen an diesem Tag in der Zeit von 7 bis 11 Uhr nicht geöffnet werden.