Besuche auch im Marienstift wieder möglich

Für den Besuch gelten strenge Hygieneregeln.

Marienstift.
Marienstift. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Ab dem heutigen Dienstag sind Besuche im Krankenhaus Marienstift wieder eingeschränkt möglich. Täglich jeweils in der Zeit von 14 bis 16 Uhr können Patientinnen und Patienten für 30 Minuten Besuch von einer Person bekommen. Für den Besuch gelten spezielle Besuchs- und Hygieneregeln. Dies berichtet die Evangelische Stiftung Neuerkerode.


Hierzu muss jede Besucherin und jeder Besucher zur Datenerfassung einen Fragebogen ausfüllen, der auf der Homepage des Krankenhauses hinterlegt ist. Im Optimalfall wird dieser bereits zu Hause ausgedruckt und ausgefüllt. Vor Ort erhält jede Patientin und jeder Patient eine Besucherkarte, auf der die Uhrzeit des Eintritts und des Austritts vermerkt wird.

Folgende Besuchs- und Hygieneregelungen gelten für die Zeit der Besuche



Ein Ausschluss vom Besuch gilt für folgende Personengruppen:

1) Besucherinnen und Besucher mit Covid-19-Symptomen,

2) Besucherinnen und Besucher, die in den vergangenen 14 Tagen im Ausland waren,

3) Kinder unter zehn Jahren,

4) Personen, die Covid-19-Patienten besuchen wollen.

Grundsätzliches zur Besuchsregelung:


1) Die tägliche Besuchszeit liegt zwischen 14 und 16 Uhr und dauert maximal 30 Minuten.

2) Besucherinnen und Besucher müssen mit Wartezeiten rechnen.

3) Pro Patientin/Patient sowie Mitarbeitenden ist ein Besucher pro Tag erlaubt.

4) Ein Besuch kann nur erfolgen, wenn die persönlichen Daten der Besucherin/des Besuchers inklusive Beginn und Endes des Besuchs erfasst werden (siehe Besucherformular).

5) Die im Haus geltenden Hygieneregeln sind zu beachten, insbesondere:

- Es ist ein (privater) Mund-Nase-Schutz zu tragen.

- Beim Betreten und Verlassen des Krankenhauses müssen die Hände desinfiziert werden.

- Es ist ein Abstand von zwei Metern zu Patientinnen und Patienten, Mitarbeitenden des Krankenhauses sowie sonstigen Personen einzuhalten.

6) Erforderlich ist eine Mitwirkung bei der Überprüfung, ob Symptome einer Covid-19-Infektion vorliegen.

7) Das Einverständnis zur Datenspeicherung ist zu erteilen.

8) Das Verlassen des Hauses – ohne gesonderte Aufforderung des Personals – muss nach
30 Minuten Besuchszeit unaufgefordert erfolgen.

9) Wäsche kann für Patientinnen und Patienten mitgebracht oder aus dem Krankenhaus abgeholt werden.

10) Lebensmittel und Präsente dürfen für Patientinnen und Patienten mitgebracht werden.

Ausnahmeregelungen:


1) Besuche auf der Intensivstation erfordern die vorherige Zustimmung der ärztlichen Leitung der Station.

2) Die Teilnahme von Vätern/Lebenspartnern an einer Geburt bedarf der vorherigen Zustimmung der ärztlichen Leitung der Station. Das Verlassen des Kreißsaals während des Geburtsvorganges führt zum Ausschluss der Teilnahme an der Geburt.

3) Besuche von palliativmedizinischen Patienten oder Menschen im Sterbeprozess sowie in der Sterbebegleitung sind mit vorheriger Zustimmung des behandelnden Arztes möglich.


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