Braunschweig. Zufrieden zeigt sich die BIBS-Fraktion über die nun bekannt gewordene Verfahrensänderung zur Errichtung eines Altholz-Biomasse-Heizkraftwerkes an der Hamburger Straße. Wie von der Fraktion in der Ratssitzung am 17. September angemahnt, muss jetzt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Das bislang vorgesehene Verfahren reicht daher nicht aus und kann nicht wie geplant durchgeführt werden. Dies teilt die BIBS in einer Pressemitteilung mit.
„Das Gewerbeaufsichtsamt teilte den Umweltverbänden schon im Oktober wie beiläufig mit, dass man im Rahmen der 1. Teilgenehmigung eine integrierte Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müsse“, erläutert BIBS-Fraktionsvorsitzender Peter Rosenbaum.
„Unsere vorgebrachten Kritikpunkte haben sich damit bestätigt. BS Energy sollte nun Farbe bekennen und die Planungen sofort dahingehend abändern, dass die Altholzklassen A III und A IV (das heißt die Verbrennung von Holz, das mit nervenschädigenden und krebsverursachenden halogenorganischen Verbindungen oder Holzschutzmitteln belastet ist) verboten werden. Es handelt sich dabei um gefährlichen ‚Sondermüll‘ und Verbrennungsanlagen für Sondermüll gehören nicht in Innenstädte, auch nicht in die Braunschweiger“, so Rosenbaum weiter.
mehr News aus Braunschweig