BIBS-Fraktion über Urteil enttäuscht

von Marc Angerstein




Braunschweig. Gestern hob das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig auf, das auf eine Klage der BIBS-Fraktion hin entschieden hatte, dass Ratsfraktionen Akteneinsicht ohne besondere Vorbedingungen gewährt werden müsse (BraunschweigHeute.de berichtete).



Der Vorsitzende der BIBS-Fraktion Henning Jenzen zeigt sich enttäuscht, dass das Oberverwaltungsgericht das Urteil der 1. Instanz aufgehoben hat. Wir veröffentlichen seine Stellungnahme - wie immer - ungekürzt und unkommentiert:

"Das Gericht knüpfte an eine restriktive Praxis für Akteneinsichtsrechte des Rates an, wie sie aus dem Niedersächsischen Innenministerium in den letzten 30 Jahren geprägt wurde. Das Urteil der ersten Instanz hatte sich ausdrücklich von dieser Praxis abgesetzt. Die Aufhebung des Urteils halten wir für einen Rückschritt. Auch nach den Richtlinien der EU werden die Restriktionen für Informationsrechte zunehmend gelockert. Voraussetzungslose Akteneinsichtsrechte für Umweltfragen sind schon ein sogenanntes "Jedermanns-Recht“. Wir meinen, dass sich Rechtspraxis und Rechtsauslegung an diesen Richtlinien zu orientieren haben. Dass verantwortliche Ratsmitglieder für Ihre Entscheidungen wichtige Informationen nur unter mehr oder weniger strengen Re­striktionen erhalten können, halten wir für nicht zeitgemäß und bedauerlich. Die Begründung des Urteils bleibt abzuwarten."