BIBS: "Keine Vorfestlegung für Gemeinschaftshaus in Rautheim"


Das Vorgehen bezeichnet die BIBS als inakzeptabel. Foto: BIBS
Das Vorgehen bezeichnet die BIBS als inakzeptabel. Foto: BIBS

Braunschweig. Die BIBS-Fraktion erwartet von der Stadtverwaltung keine Vorfestlegung bezüglich der Standortwahl des neuen Gemeinschaftshauses im Bezirk Südstadt-Rautheim-Mascherode. Dies teilte die Fraktion in einer Presseerklärung am Freitag mit.


Im Rahmen der Haushaltsberatungen habe der Rat der Stadt am 18. Dezember des vergangenen Jahres beschlossen, 75.000 Euro zur Planung des Gemeinschaftshauses bereitzustellen, so die BIBS.Der Investor des Baugebietes „Heinrich-der-Löwe-Kaserne“ habe sich offenbar bereits 2016/2017 vertraglich dazu verpflichtet, „sich finanziell anteilig an den durch die neuen Wohneinheiten im Plangebiet ausgelösten Bedarf an Gemeinschaftseinrichtungen zu beteiligen, so die Fraktion weiter.

Weiter teilt die BIBS mit:


 Jürgen Reuter.
Jürgen Reuter. Foto: BIBS



"Zuletzt hatte der Bezirksrat in seiner Sitzung am 11.09.2018 einstimmig beschlossen, dass die Verwaltung sechs verschiedene mögliche Standorte prüfen soll. Nun wurde dem Bezirksrat aber in einer internen Informationsveranstaltung von der Stadtverwaltung mitgeteilt, man habe bereits mit dem Investor vereinbart, dass bestehende Gemeinschaftshaus in Rautheim zu sanieren und auszubauen.

„Dieses Vorgehen am ausdrücklichen Wunsch des Bezirksrates vorbei und unter Ausschluss der Öffentlichkeit ist absolut inakzeptabel“, erklärt BIBS-Bezirksratsmitglied Jürgen Reuter. „Seit 12 Jahren wird auf Bezirksratsebene über ein neues Gemeinschaftshaus debattiert. Nun hat die Verwaltung offenbar im Alleingang und in Absprache mit dem Investor ohne Konsultierung des Bezirksrates eine Entscheidung getroffen. Die Verwaltung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie bereits im städtebaulichen Vertrag mit dem Investor an allen politischen Gremien vorbei über das Gemeinschaftshaus entschieden hat.“

Die BIBS-Fraktion im Rat der Stadt hat zu diesem Vorgang nun Akteneinsicht beantragt und verlangt Aufklärung."