Braunschweig. In einem Bienenstand im nordwestlichen Stadtgebiet ist der Erreger der Amerikanischen Faulbrut nachgewiesen worden.Um eine Weiterverschleppung zu verhindern, hat die Stadt Braunschweig per Allgemeinverfügung um den betroffenen Bienenstand einen Sperrbezirk festgelegt.
Die Amerikanische Faulbrut sei eine für den Menschen völlig ungefährliche, anzeigepflichtige bakterielle Krankheit der Bienen, die sich schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreiten kann und sowohl zu einem hohen wirtschaftlichen als auch ökologischen Schaden führen kann, erklärt die Stadt in einer Pressemitteilung.
Der Faulbrutsperrbezirk
Ausgehend von der Anschlussstelle A 392 Braunschweig Watenbüttel Ost in südöstlicher Richtung übergehend in die Celler Heerstraße, dann links abbiegend auf die A 391 bis zur Oker. Dem Okerverlauf folgend (ohne Ölpersee), dann links abbiegend auf die A 392 bis zur Anschlussstelle Braunschweig Celler Straße, südwestlich folgend bis zum Neustadtring, dann links abbiegen bis zum Rudolfplatz und dann rechts abbiegend in die Hildesheimer Straße B1 bis zur Anschlussstelle Braunschweig Lehndorf.
Von der Anschlussstelle Braunschweig Lehndorf südöstlich folgend bis zur Mittelriede, dem Verlauf folgend bis zum unteren Krüppelberge, dann nordöstlich die B 1 kreuzen und dem Feldweg bis Lamme Kuhtrift folgen, abbiegend in östlicher Richtung der Dorfgrenze Lamme folgend, dann rechts abbiegend in den Rodedamm, dann links abbiegen auf die L 683. Von der L 683 rechts abbiegend in die Bundesallee und dieser folgend bis zur B 214 Watenbüttel. Der B 214 bis südöstlich folgend bis zum oben genannten Ausgangspunkt.
Bestände müssen gemeldet werden
Alle Bienenhalter in diesem Bezirk haben umgehend, sofern noch nicht erfolgt, die Haltung ihrer Bienen unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker, sowie aller Standorte der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig, Richard-Wagner-Str. 1, 38106 Braunschweig, Telefon: 0531/470 5903, E-Mail: veterinaerwesen@braunschweig.de anzuzeigen.
Bienenvölker müssen untersucht werden
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf Amerikanische Faulbrut amtstierärztlich zu untersuchen. Die Untersuchung ist kostenfrei. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.
Weitere Einzelheiten sind in der Allgemeinverfügung erläutert. Hier sind die Bezirke auch noch einmal in einer Karte aufgeführt. Fragen von Imkern und anderen Bürgerinnen und Bürgern beantwortet die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter den angegebenen Kontaktdaten.