Braunschweig. Vor ein paar Tagen berichtete der Tierschutz Braunschweig auf seiner Instagram-Seite über zwei ausgesetzte Kaninchen, die in der Nordstadt gefunden wurden. Die Tierrechtsorganisation PETA hat dies zum Anlass genommen und bietet eine Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung der Verantwortlichen führen.
Die Kaninchen seien in der Nordstraße gefunden worden. Eines der Tiere sei durch grauen Star bereits erblindet. Das zweite Kaninchen habe auf beiden Augen einen Hornhautdefekt und erhöhten Augendruck, so dass auch dieses Tier noch erblinden könnte, wenn die nun begonnene Behandlung nicht anschlägt, berichtet der Tierschutz auf Instagram.
Tierschutz ist fassungslos
"Wer tut so etwas? Warum werden zwei hilflose Tiere erst nicht ordentlich versorgt und dann entsorgt?", fragt der Tierschutz. Offenbar geht man dort davon aus, dass das Aussetzen der Tiere mit deren Augenleiden zu tun hat. "Anstatt die Tiere auszusetzen, hätte man uns kontaktieren können. Wir können bei tierärztlich Behandlung unterstützen, wenn man in einer finanziellen Notlage ist und wir hätten die Tiere bei uns im Tierheim aufgenommen, wenn die Besitzer nicht mehr in der Lage sind sich um sie zu kümmern", heißt es auf der Instagram-Seite.
Aufmerksam geworden auf den Fall ist auch die Tierrechtsorganisation PETA. In einer Pressemitteilung lässt diese wissen: "Um den Fall aufzuklären, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur rechtskräftigen Verurteilung der tatverantwortlichen Person oder Personen führen. Wer etwas beobachtet oder anderweitig mitbekommen hat, wird gebeten, sich bei der Polizei oder telefonisch unter 0711-8605910 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation zu melden – auch anonym."
Aussetzen ist Straftat
Die Tierrechtsorganisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren laut Paragraf 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und ebenso den Straftatbestand der Tierquälerei nach Paragraf 17 des Gesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Das Tierschutzgesetz greift auch, wenn Halter die Tiere nicht artgerecht unterbringen und versorgen oder notwendige Hilfeleistungen unterlassen.