Braunschweig. Die Silvesternacht wird traditionell mit Knallern und Raketen gebührend gefeiert. Allerdings dürfen die nicht überall in der Stadt gezündet werden. Es gibt klare Regelungen.
In einer Mitteilung der Verwaltung heißt es. "Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert die Stadt Braunschweig an die bundesweit seit dem 1. Oktober 2009 geltende Regelung im Sprengstoffrecht, wonach in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. In einem Erlass des Landes wird konkretisiert, dass in einem Abstand von 200 Metern um Reet- und Fachwerkhäuser kein Höhenfeuerwerk sowie innerhalb der Wurfweite, also im Umkreis von rund 25 bis 30 Metern, keine handgeworfenen pyrotechnischen Gegenstände wie beispielweise Böller gezündet werden dürfen."
Wo gilt das Verbot?
Um welche Ecken geht es dabei? "Betroffen sind davon Stadtbereiche mit Reet- und Fachwerkhäusern wie in Riddagshausen, im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Erlaubt ist das Abbrennen von Feuerwerk dagegen am Ritterbrunnen an der dem Rathaus zugewandten Seite des Schlosses bis etwa auf Höhe des nördlichen Reiterstandbildes mit ausreichendem Abstand zum Magniviertel. Gemeinsam mit der Polizei wird der Zentrale Ordnungsdienst der Stadt das Verbot überwachen und auch durchsetzen.", so die Verwaltung. Das Verbot pyrotechnische Gegenstände abzubrennen gilt im übrigen auch in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und von Kirchen.
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