Braunschweig. Es erhitzt noch immer die Gemüter: das mögliche Bordell in der Berliner Straße in Braunschweig Gliesmarode. So kam das Thema auch auf der gestrigen Ratssitzung wieder auf den Tisch - via Dringlichkeitsanfrage der BIBS-Fraktion, denn es gibt Neuigkeiten.
Das geplante Freudenhaus im dortigen Gewerbegebiet - nicht weit entfernt von Wohngebieten, Schulen, etc. war bislang durch die Sperrbezirksverordnung der Stadt verhindert worden. Zuletzt hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg diese allerdings gekippt, was den Weg für das Etablissement prinzipiell wieder geöffnet hatte.
Nun sei der BIBS bekannt geworden, dass das besagte Gebäude an der Berliner Straße 52, in dem ein Entertainment-Center mit Bordell geplant war, zum Verkauf stünde. Die Fraktion witterte hier eine Chance, sie wollte von der Verwaltung wissen: "Wäre für die Stadt nach einem möglichen Verkauf des Gebäudes Berliner Straße 52 der Weg für einen Neuanfang und für eine damit verbundene städteplanerische Neuordnung frei?"
Verwaltung wenig zuversichtlich
Nachdem der Rat der Stadt die Dringlichkeit der Anfrage anerkannt hatte, kam das Thema auf die Tagesordnung. Die Verwaltung gab auch sogleich eine Antwort - diese allerdings dürfte eher ernüchternd für die Kritiker des Bordellbetriebs ausfallen: "Die Auswirkungen eines eventuellen Verkaufs des Gebäudes Berliner Straße 52K hängen davon ab, wie der Erwerber künftig mit der Immobilie umgeht."
Beworben werde die Nutzung des Obergeschosses als Boardinghaus oder Monteurswohnungen. Ein Eigentümerwechsel ermögliche somit andere Nutzungen, die der aktuelle Eigentümer nicht verfolgen möchte. Der Käufer würde hinsichtlich des Bauvorbescheids automatisch in die Position des bisherigen Eigentümers eintreten. Es bliebe somit im Ermessen des Käufers, ob er den bisherigen Plan beibehält, oder eben nicht.
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