Bordell an der Berliner Straße: Widerspruch gegen Ablehnung erhoben

Auch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht könnte in dem Fall noch eine Rolle spielen.

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Im Obergeschoss dieser Spielhalle sollte der Bordellbetrieb entstehen.
Im Obergeschoss dieser Spielhalle sollte der Bordellbetrieb entstehen. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. In den vergangenen Jahren wurde viel über ein geplantes Bordell an der Berliner Straße 52 diskutiert. Mit dem Erlass einer neuen Sperrbezirksverordnung, die Prostitution nur noch in wenigen Bereichen der Stadt zulässt, wurde der Betrieb vorerst verhindert. Doch wie die Stadt in einer Mitteilung außerhalb von Sitzungen berichtet, beschäftigt der Fall weiter die Verwaltung und die Juristen.



Der betreffende Bauantrag zur „Nutzungsänderung einer Spielhalle in eine Zimmervermietung mit bordellartigem Betrieb“ sei aufgrund der zwischenzeitlich erlassenen Verordnung über das Verbot der Prostitution (Sperrbezirksverordnung) abgelehnt worden. Die beantragte Baumaßnahme liege nicht in einer der darin genannten Toleranzzonen und widerspreche der Sperrbezirksverordnung. Die Stadt teilt mit, dass gegen den ablehnenden Bescheid Widerspruch erhoben wurde, der zurzeit in der Verwaltung bearbeitet werde.

Oberverwaltungsgericht eingeschaltet


Außerdem gebe es unabhängig von diesem Verfahren zwei Normenkontrollverfahren gegen die neue Sperrbezirksverordnung vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Diese würden von der Polizeidirektion Braunschweig in eigener Zuständigkeit geführt. Sollten die Kläger Erfolg haben, könnte dies auch Einfluss auf den Fall "Berliner Straße" haben.

Die Verwaltung wolle die Gremien informieren, sobald hierüber eine Entscheidung getroffen wurde.


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