„Braunschweig beteiligt!“ – Leitlinien zur Bürgerbeteiligung vorgeschlagen

Klare Kriterien sollen zukünftig die Qualität der Bürgerbeteiligung verbessern.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. Das erste Etappenziel auf dem Weg zu einem Grundsatzkonzept für Bürgerbeteiligungsverfahren ist erreicht: Ein Arbeitskreis aus Politik, Verwaltung und engagierten Bürgern hat unter dem Motto "Braunschweig beteiligt!" Leitlinien erarbeitet, welche die Verwaltung jetzt dem Rat zur Beschlussfassung vorschlägt. Dies teilte die Stadt mit.



"Wir wollen die Bürgerbeteiligung stärken, verstetigen und dafür klare Kriterien formulieren", sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. "Auf dem Weg zu diesem Ziel haben wir einen wichtigen Schritt getan. Mein Dank gilt dem Arbeitskreis, dessen Mitglieder ausgehend von ganz unterschiedlichen Sicht- und Herangehensweisen, die vorliegenden Leitlinien ausgearbeitet haben. Sie bilden eine sehr gute Grundlage für die weitere Arbeit."

In der Vergangenheit wurden Bürger- beziehungsweise Einwohnerbeteiligungen bereits bei einer Reihe von Projekten wie dem Stadtbahnausbau oder dem Bahnhofsquartier durchgeführt. Klare Kriterien, wie eine solche Beteiligung auszusehen hat oder wie mit den Ergebnissen umgegangen wird, gab es jedoch nicht. Solche zu erarbeiten, war ein Auftrag aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK).

Zehn Kriterien als Leitlinien


Die konkrete Anwendung der Leitlinien soll in einem Grundsatzkonzept beschrieben werden. Mit dessen Entwicklung wird der Arbeitskreis betraut, wenn der Rat die Leitlinien beschließt. Dem Arbeitskreis gehören je zehn Vertreter aus Einwohnerschaft und Verwaltung sowie acht aus der Ratspolitik an. Das Grundsatzkonzept soll 2024 abgeschlossen und vom Rat verabschiedet werden.

Zehn Leitlinien umfasst der vorgelegte Vorschlag. Sie tragen die Überschriften "Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung", "Interessenausgleich", "Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit", "Ermutigung und Befähigung zur Teilhabe", "Kinder- und Jugendbeteiligung", "Frühzeitige Information", "Initiativrecht und Entscheidung über Bürgerbeteiligung", "Umgang mit den Ergebnissen", "Zentrale Stelle" und "Ressourcen".


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