Braunschweig. In der Ratssitzung am 11. Juni stand die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen (ehemals: GEZ-Gebühren) im Mittelpunkt der Diskussion. Ratsfrau Andrea Hillner von der Partei dieBasis hatte bereits am 22. Mai eine Anfrage zu diesem Thema gestellt, die nun vom Ersten Stadtrat Geiger beantwortet wurde.
Ratsfrau Hillner bezog sich in ihrer Anfrage auf einen Artikel in „Die Niedersächsische Gemeinde“ von 2018, der darauf hinweise, dass Städte und Gemeinden für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen zuständig seien. Für diese Aufgabe erhielten sie einen pauschalen Kostenbeitrag von 27,10 Euro pro Ersuchen. Allerdings decke dieser Betrag den entstehenden Aufwand nur unzureichend. Bereits 2016 habe das Landesgericht Tübingen die Rechtmäßigkeit dieser Praxis in Frage gestellt, und es seien Initiativen wie GEZ-Boykott entstanden, die die Gebühren kritisch betrachteten.
Doppelbelastung für die Bürger
Stadt von der Pflicht entbinden
Eine weitere Frage Hillners bezog sich auf die Möglichkeit, die Vollstreckung der GEZ-Gebühren aus der kommunalen Verwaltung herauszulösen, ähnlich wie es in Hürth geschehen sei. Geiger erläuterte, dass die Städte in Niedersachsen gemäß Niedersächsischem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) verpflichtet seien, die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge zu übernehmen. Eine Änderung dieser Zuständigkeit wäre nur durch eine Gesetzesänderung möglich, die derzeit weder vom Landesgesetzgeber noch vom NDR angestrebt werde. Die Verwaltung setze sich jedoch weiterhin für eine Erhöhung des pauschalen Kostenbeitrags ein und hoffe auf eine Zuständigkeitsänderung, ähnlich wie in NRW.