Braunschweig muss GEZ-Gebühren eintreiben: Doch das kostet viel Geld

Der Stadt Braunschweig entstehen für die Eintreibung jährlich Zehntausende Euro an Kosten. 2020 waren es knapp 90.000 Euro.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Braunschweig. In der Ratssitzung am 11. Juni stand die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen (ehemals: GEZ-Gebühren) im Mittelpunkt der Diskussion. Ratsfrau Andrea Hillner von der Partei dieBasis hatte bereits am 22. Mai eine Anfrage zu diesem Thema gestellt, die nun vom Ersten Stadtrat Geiger beantwortet wurde.



Ratsfrau Hillner bezog sich in ihrer Anfrage auf einen Artikel in „Die Niedersächsische Gemeinde“ von 2018, der darauf hinweise, dass Städte und Gemeinden für die Vollstreckung von rückständigen Rundfunkbeiträgen zuständig seien. Für diese Aufgabe erhielten sie einen pauschalen Kostenbeitrag von 27,10 Euro pro Ersuchen. Allerdings decke dieser Betrag den entstehenden Aufwand nur unzureichend. Bereits 2016 habe das Landesgericht Tübingen die Rechtmäßigkeit dieser Praxis in Frage gestellt, und es seien Initiativen wie GEZ-Boykott entstanden, die die Gebühren kritisch betrachteten.

Hillner wollte wissen, wie viele Vollstreckungshilfeersuchen der Norddeutsche Rundfunk (NDR) in den Jahren 2020, 2021 und 2022 an die Stadt Braunschweig gestellt habe. Geiger antwortete, dass die Stadt Braunschweig im Jahr 2020 insgesamt 3.963 Ersuchen erhalten habe. Im Jahr 2021 seien es 3.514 Ersuchen und im Jahr 2022 3.325 Ersuchen gewesen.

Doppelbelastung für die Bürger


Die Ratsfrau kritisierte, dass pflichtgemäße GEZ-Zahler doppelt belastet würden, da sie einerseits die Gebühren zahlen und andererseits über kommunale Steuern das Eintreiben der Gebühren finanzieren müssten. Sie fragte nach dem jährlichen Defizit, das der Stadt Braunschweig durch diese Praxis entstanden sei. Die Verwaltung schätzte das Defizit im Jahr 2020 auf 89.752 Euro, im Jahr 2021 auf 80.465 Euro und im Jahr 2022 auf 40.984 Euro. Diese Rückgänge erklärte Geiger teilweise durch pandemiebedingte Veränderungen und die Erhöhung der Pfändungsgebühren ab April 2022.

Stadt von der Pflicht entbinden


Eine weitere Frage Hillners bezog sich auf die Möglichkeit, die Vollstreckung der GEZ-Gebühren aus der kommunalen Verwaltung herauszulösen, ähnlich wie es in Hürth geschehen sei. Geiger erläuterte, dass die Städte in Niedersachsen gemäß Niedersächsischem Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG) verpflichtet seien, die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge zu übernehmen. Eine Änderung dieser Zuständigkeit wäre nur durch eine Gesetzesänderung möglich, die derzeit weder vom Landesgesetzgeber noch vom NDR angestrebt werde. Die Verwaltung setze sich jedoch weiterhin für eine Erhöhung des pauschalen Kostenbeitrags ein und hoffe auf eine Zuständigkeitsänderung, ähnlich wie in NRW.


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