Braunschweig Pass: Für die Teilhabe aller am öffentlichen Leben

von Sina Rühland


| Foto: Robert Braumann



Braunschweig. Rechtzeitig zum 1. September wird in diesen Wochen die vierte Auflage des Braunschweig Passes an alle Leistungsberechtigten versandt. Es erhalten ihn Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), dem Wohngeldgesetz, dem Asylbewerberleistungsgesetz und Kinderzuschlagsberechtigte. Der Braunschweig Pass erleichtert den Empfängerinnen und Empfängern spürbar die Teilhabe am öffentlichen Leben, indem er Ermäßigungen für vielfältige Angebote aus den Bereichen Freizeit, Sport, Kultur und Bildung bietet.

Damit wird das Erfolgsmodell Braunschweig Pass fortgesetzt. Der Braunschweig Pass ist zu einer festen Institution geworden und erfreut sich großer Akzeptanz. Insbesondere hat sich das unkomplizierte Verfahren des Braunschweig Passes bewährt und erhält von Nutzern und Anbietern viel Lob.

Alle Informationen zum Braunschweig Pass, z. B. : Wer bietet Vergünstigungsleistungen an, Wie erhalte ich den Braunschweig Pass, wenn ich zum berechtigten Personenkreis gehöre, aber den Pass nicht automatisch erhalten habe, Was muss ich tun, um ebenfalls Anbieter von Vergünstigungen zu werden? sind im Internet erhältlich unter http://www.braunschweig.de/bs-pass oder beim Bürgertelefon der Stadt Braunschweig unter der Rufnummer 0531 470-1.

Seit der Einführung zum 1. Oktober 2012 ist die Anzahl der Anbieter auf über 70 angestiegen. Gegen Vorlage des Braunschweig Passes werden oft erhebliche Vergünstigungen bei Eintrittspreisen, Mitgliedsbeiträgen oder ähnlichem gewährt und leisten damit einen wichtigen Anteil an der Verbesserung der Teilhabemöglichkeiten in Braunschweig.

Um die Attraktivität des Braunschweig Passes weiter zu erhöhen, ruft der Fachbereich Soziales und Gesundheit der Stadt Braunschweig Freizeiteinrichtungen, Dienstleister und Unternehmen in Braunschweig auf, wenn sie noch nicht dabei sind, sich ebenfalls mit einem eigenen Angebot am Braunschweig Pass zu beteiligen und so ihren Beitrag für die Teilhabe aller Braunschweigerinnen und Braunschweiger am öffentlichen Leben zu leisten.

Jeder neue Anbieter bestimmt selbst, welche Vergünstigung er gegen Vorlage des Braunschweig Passes anbieten will. Einzelne ausgewählte Veranstaltungen zu ermäßigen ist ebenso möglich wie eine generelle Vergünstigung. Der Phantasie sind hier keine Grenzen gesetzt. Der Fachbereich Soziales und Gesundheit unterstützt gern bei der Suche nach einer geeigneten Möglichkeit.

Der Braunschweig Pass wird im Scheckkartenformat ausgestellt und bestätigt die Zugehörigkeit zu dem berechtigten Personenkreis. Er ersetzt nicht die Eintritts- oder Fahrkarte.

Der Braunschweig Pass wird von einer externen Druckerei unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorschriften versandt. Dabei kann es vorkommen, dass nicht alle Berechtigten einen Braunschweig Pass automatisch erhalten. Gründe hierfür können zum Beispiel sein, dass Familienangehörige einen unterschiedlichen Familiennamen haben oder Berechtigte erst seit kurzem im Leistungsbezug stehen. In diesen Fällen ist ein Antrag zusammen mit dem Leistungsbescheid beim Fachbereich Soziales und Gesundheit, Naumburgstr. 25, 38124 Braunschweig einzureichen.