Braunschweig: Verwaltung erarbeitet Masterplan Parken

Ein Mobilitätsentwicklungsplan formuliert Maßnahmen für den Verkehr in der Stadt.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Matthias Kettling

Braunschweig. Unter der Überschrift "Braunschweig. Gemeinsam. Bewegen" formuliert der Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) 2035+ Weichenstellungen der nächsten zehn bis 15 Jahre für den Verkehr auf Straßen und Schienen, für den öffentlichen Personennahverkehr wie für den motorisierten und nicht-motorisierten individuellen Verkehr und den Wirtschaftsverkehr. Die Verwaltung hat nun eine zeitlich gestaffelte Umsetzungsstrategie vorgelegt und darüber den Ausschuss für Mobilität, Tiefbau und Auftragsvergaben öffentlich informiert. Zwei Handlungsfelder, Parken und Fußwege, zu denen politische Änderungsanträge beschlossen wurden, sind priorisiert. Das geht aus einer Pressemitteilung der Stadt hervor.



Insgesamt würden sich bereits 36 der 88 MEP-Maßnahmen in der Bearbeitung befinden. In den kommenden fünf Jahren sollen weitere 27 Maßnahmen hinzukommen. Teilweise werde deren Umsetzung bereits jetzt vorbereitet. Bis 2035 sollen etwa 95 Prozent des MEP-Handlungskonzeptes in Bearbeitung sein. "Die im Mobilitätsentwicklungsplan vorgesehenen Maßnahmen zum Thema Parken können nicht getrennt voneinander, sondern müssen in einem Gesamtzusammenhang bearbeitet werden", hebt Stadtbaurat Heinz-Georg Leuer hervor. "Die Verwaltung wird daher die einzelnen Maßnahmen in einem Masterplan Parken zusammenführen." Hierfür seien gegebenenfalls ergänzende Untersuchungen erforderlich. Eine wissenschaftliche Begleitung werde geprüft.

Zentrale thematische Punkte des Masterplans seien, die Planung von Quartiersgaragen in Neubaugebieten zu forcieren und eine Nachrüstung zu prüfen sowie die Umsetzung des Parkraummanagements. Die Erstellung einer gesamtstädtischen Strategie für das Parkraummanagement einschließlich politischer Beschlussfassung sei für 2027 vorgesehen. Eine Umsetzung könne allerdings nur sukzessive erfolgen.

Erarbeitung von Qualitätsstandards für Fußwege


Weitere Aspekte des Masterplans Parken sollen die standardisierte und regelmäßige Parkraum-Bedarfsprüfung und die Überarbeitung des städtischen Parkleitsystems sein. Für eine digitale Parkraumüberwachung gebe es derzeit keine rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Erarbeitung von Qualitätsstandards für Fußwege solle noch in diesem Jahr beauftragt werden. Unabhängig davon würden die Belange des Fußverkehrs durch die Berücksichtigung bestehender Vorschriften bereits jetzt als Daueraufgabe in die Planungsprozesse einfließen.

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