Braunschweig. Der Bebauungsplan für das Zentrum für Systembiologie (BRICS) am Rebenring ist rechtskräftig. Den Antrag auf ein Normenkontrollverfahren hat der Kläger zurückgenommen. Dies teilt die Stadt Braunschweig mit.
Vorangegangen war dem eine für den Kläger negative, nicht mehr anfechtbare Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in einem weiteren Klageverfahren gegen das Land Niedersachsen bezüglich der bauaufsichtlichen Zustimmung zu dem Projekt. In dieser Entscheidung habe das OVG bereits die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans festgestellt. Im Anschluss daran hätte das OVG einen Verhandlungstermin für das Normenkontrollverfahren für Mitte April angesetzt, dieser habe sich nun erübrigt, das Verfahren wurde eingestellt.
Klagen bereits 2016 eingereicht
Das Land Niedersachsen hatte 2016 das neue Zentrum für Systembiologie eröffnet. Zu diesem Zeitpunkt hätten bereits Klagen gegen den Bebauungsplan vorgelegen. Die Verwaltung hätte zwischenzeitlich die Abwägung des Bebauungsplans nach OVG-Vorgabe nachgebessert. In der Sache selbst hätte das Gericht nichts beanstandet. Gleichwohl wären erneut Klagen gegen den Bebauungsplan eingereicht worden. Unter anderem hätten die Kläger geltend gemacht, durch das BRICS-Gebäude entstünden Schallreflektionen und damit eine zusätzliche Lärmbelastung für Anwohner. Parallel zu den laufenden Verfahren habe die Stadtverwaltung in dem Bereich lärmoptimierten Asphalt aufgebracht, um den Klägern entgegenzukommen. Darauf habe der Kläger jetzt in seiner Begründung der Rücknahme des Normenkontrollantrags Bezug genommen.
„Ich freue mich, dass der Bebauungsplan nun rechtskräftig ist und nicht mehr angefochten wird“, sagte Stadtbaurat Heinz Leuer. „Das ist auch eine gute Nachricht für die Wissenschaftler des BRICS und unserer TU und damit für die Stadt der Wissenschaft Braunschweig.“