Braunschweig. Zum 1. April passt BS Energy seine Preise für Fernwärme an. Da es hier mehrere Faktoren gibt, wird es für manche Verbraucher teurer, für andere günstiger. Das geht aus einer Pressemitteilung von BS Energy hervor.
Für die halbjährliche Neuberechnung der Fernwärmepreise würden vertraglich vereinbarte Referenzwerte der letzten sechs bis zwölf Monate herangezogen. Bei der Preisbildung führt insbesondere der gesunkene Index für Erdgas zur Verringerung des Arbeitspreises für Wärme, der Umlagenpreis bleibt vorerst unverändert. Seit Oktober 2022 galt für Fernwärme analog zum Erdgas ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, ab dem 1. April 2024 gilt wieder der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Dies führt dazu, dass die Preissenkungen entsprechend geringer beim Kunden ankommen, oder es sogar teurer wird.
Die Unterschiede sind groß
Beim Produkt BS Fernwärme Plus sinkt der Arbeitspreis um rund 17 Prozent und beim Produkt BS Fernwärme Klassik um etwa 8 Prozent. Unter Berücksichtigung von 19 Prozent Mehrwertsteuer bedeutet dies: Bei dem Produkt BS Fernwärme Klassik und dem Jahresverbrauch eines Einfamilienhauses von 12.000 Kilowattstunden erhöhen sich die monatlichen Ausgaben für die Wärmeversorgung um 6,96 Euro (brutto). Bei einem Mehrfamilienhaus mit sechs bis acht Wohneinheiten und einem Wärmebedarf von 75.000 Kilowattstunden im Produkt BS Fernwärme Plus sinken die Ausgaben für die Wärmeversorgung um monatlich 15,82 Euro (brutto).
Entwicklung mit Verzögerung
Primärenergiefaktor sinkt auf 0,27
„Unsere Fernwärmekunden tragen maßgeblich zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, ohne sich selbst um die Dekarbonisierung ihrer Wärmeversorgung kümmern zu müssen. So profitieren sie vom niedrigen ,Primärenergiefaktor’ der Braunschweiger Fernwärme, der durch die Umstellung von Steinkohle auf Altholz als regenerativem Energieträger auf 0,27 sinkt”, erläutert BS Energy Vorstand Dr. Volker Lang.
Der Primärenergiefaktor ist eine entscheidende Größe bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes. Dieser wiederum entscheidet unter anderem über erforderliche Sanierungsmaßnahmen und die Höhe der Förderung, die bei der Sanierung oder beim Bau einer Immobilie beantragt werden kann.