Bündnis gegen Rechts akzeptiert Gerichtsurteil zur Standortverlegung

von Sina Rühland




Braunschweig. Das Bündnis gegen Rechts wolle das Urteil des Verwaltungsgericht, welches eine Verlegung seiner Kundgebung durch die Stadt an den Steinweg bestätigt hatte, akzeptieren, heißt es in einer aktuellen Pressemitteilung. Das Bündis gegen Rechts hatte seine Gegendemonstration am Sonntagnachmittag in Rufweite zur der angemeldeten Bragida-Kundgebung auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz abhalten wollen. Grund für die gewünschte Nähe zu Bragida sei die Anwesenheit des umstrittenen Dresdner Pegida-Aktivisten Lutz Bachmann gewesen, der am Sonntag zu den Bragida-Sympathisanten sprechen soll.

"Wir hätten uns sicher eine andere Entscheidung gewünscht, werden aber darauf verzichten vor das Oberverwaltungsgericht zu ziehen", sagt Anmelder Udo Sommerfeld. David Janzen, Sprecher des Bündnis sagte, dass man nun eben am Sonntag um 14.30 Uhr die Kundgebung am Steinweg abhalten wolle. Man rufe weiterhin die Braunschweiger auf, erneut ein deutliches Zeichen gegen Rassismus zu setzen. "Vielleicht wird ja auch der eine oder andere erst über den modeautofrühling flanieren und dann mit uns lautstark gegen Bragida und Lutz Bachmann protestieren", so Janzen.

Gericht bestätigt Recht auf Protest in Hör- und Sichtweite


Auch wenn das Bündnis mit seiner Klage unterlegen sei, sehe es sich durch die Begründung des Gerichts in seiner grunsätzlichen Auffassung bestätigt. "Wir sind zwar mit unserer Eilklage unterlegen, das Gericht hat aber gleichzeitig unsere Auffassung bestätigt, dass wir grundsätzlich ein Recht darauf haben in Hör- und Sichtweite gegen Bragida zu protestieren", so David Janzen.

In seiner Begründung betone das Gericht, dass die Versammlung des Bündnis gegen Rechts "grundsätzlich ein Recht aus Art. 8 Abs. 1 GG" habe in "Sicht- und Hörweite der Versammlung der Beigeladenen [gemeint ist Pegida e.V.] zu demonstrieren ..." Die sei mit der Vefügung der Stadt nicht vollständig gewährleistet, da die Versammlung des Bündnis außerhalb der Sichtweite verlegt wurde. Das Gericht sah allerdings die Verlegung der Kundgebung des Bündnis gegen Rechts in diesem Fall als die beste Lösung an, um die konträren Interessen aller Beteiligten auszugleichen.

Enttäuschung über Äußerungen der Versammlungsbehörde


Enttäuscht zeige sich das Bündnis deshalb auch weniger über das Urteil des Verwaltungsgerichtes, als über die Äußerungen der Stadt Braunschweig in deren Stellungnahmen für das Gericht. So hätte die Versammlungsbehörde ausgeführt, dass das Bündnis mit der Anmeldung der Kundgebung auf dem Herzogin-Anna-Amalia-Platz keine eigene Positionen vertrete, sondern lediglich die Versammlung von Bragida verhindern wolle. Das Bündis gegen Rechts schreibt dazu: "Dies sahen die Richter allerdings anders und betonte in ihrer Begründung: ‘Die vom Antragsteller angemeldete Gegendemonstration stellt keine bloße Stör- und Blockadeversammlung dar, sondern weist vielmehr ein umfangreiches kulturelles Programm auf mit zahlreichen Aktionen, um für eine kulturelle Vielfalt und gegenseitige Akzeptanz und Respekt einzutreten. Die Versammlung des Antragstellers stellt sich vielmehr der Versammlung der Beigeladenen mit einer Demokratie und Gesellschaft der freien Meinungsäußerung zulässigen Mitteln entgegen ...‘"

"Wir freuen uns, das das Gericht deutlich gemacht hat, dass es eine andere Auffassung als die Stadt hat, was die grundsätzliche Bewertung unserer Kundgebung angeht. Dass die Versammlungsbehörde unterstellt, die Kundgebung des Bündnis sei inhatlsleer und diene nur dem Zweck die Versammlung von Bragida zu verhindern, haben viele mit großen Unverständnis und Empörung aufgenommen. Darüber wird in den nächsten Tage sicher auch noch einmal zu sprechen sein", so David Janzen.

Auf der Kundgebung des Bündnis werden Uwe Fritsch, Mathias Möreke und Heinrich Betz vom Betriebsrat des Volkswagen-Standorts Braunschweig und der Betriebsleiter des Braunschweiger VW-Werkes, Thorsten Jablonski, sprechen.


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