Braunschweig. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen schulden der Stadt Braunschweig derzeit rund 86,7 Millionen Euro. Das geht aus einer Antwort der Stadtverwaltung auf eine Anfrage von regionalheute.de hervor.
Damit ist die Summe der offenen Forderungen in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Zum 31. Dezember 2024 beliefen sich die Außenstände noch auf 79,3 Millionen Euro, im Jahr 2023 auf 71,4 Millionen Euro. Die Stadtverwaltung weist jedoch darauf hin, dass sich der Betrag auf den Stand vom 31. Dezember 2025 bezieht und noch vorläufig sei, da das Buchungsjahr noch nicht endgültig abgeschlossen sei.
Gewerbesteuer und soziale Forderungen dominieren
Bei den offenen Forderungen handelt es sich um Gelder, die eigentlich an die Stadt zu zahlen wären, darunter Bußgelder, Gebühren, Mieten und Steuern, die bislang jedoch nicht beglichen wurden. Den größten Anteil machen nach Angaben der Verwaltung öffentlich-rechtliche Forderungen im sozialen Bereich sowie Gewerbesteuerschulden aus.
Insbesondere Forderungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) spielen dabei eine bedeutende Rolle. Diese entstehen, wenn die Kommune für Kinder in Vorleistung tritt, weil unterhaltspflichtige Elternteile ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen. Die Rückzahlungspflicht besteht zwar weiter, doch bleiben diese Forderungen laut Stadt „oft über längere Zeiträume bestehen“.
Verjährte Forderungen
Unklar bleibt, in welchem Umfang offene Forderungen von einer Verjährung bedroht sind. Eine entsprechende Statistik wird nach Angaben der Stadt nicht geführt. Auch darüber, in welcher Höhe Forderungen im vergangenen Jahr aufgrund von Verjährung abgeschrieben werden mussten, könne daher keine Auskunft gegeben werden. Es gebe unterschiedliche gesetzliche Verjährungsfristen, die die Stadtverwaltung jedoch grundsätzlich versuche zu unterbrechen.

