Braunschweig. Für den im April 2020 von der Stadt Braunschweig eingerichteten Corona-Härtefallfonds sind bis zum Ablauf der Antragsfrist für den Bereich Wirtschaft zum Ende des vergangenen Jahres 499 Anträge von Unternehmen und Selbstständigen eingegangen. Davon konnten 272 bewilligt und eine Summe von insgesamt circa 1,17 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Zwischenzeitlich hat das Wirtschaftsdezernat mit der in der Richtlinie vorgesehenen Nachprüfung der gewährten Zuschüsse begonnen. Zur Ermittlung des Liquiditätsengpasses mussten die Antragsteller lediglich Schätzungen für die zu erwartenden Kosten sowie die zu erwartenden Einnahmen angeben. Die Überprüfung bezieht sich nun auf die tatsächlichen betrieblichen Einnahmen und Ausgaben.
"Die Richtlinie war darauf ausgelegt, in besonderen Härtefällen betriebliche Liquiditätsengpässe über die von Land und Bund gewährte Soforthilfe hinaus auszugleichen, um eine Insolvenz zu vermeiden", so Wirtschaftsdezernent Gerold Leppa. Dadurch verschaffte die Stadt auch Unternehmen und Selbstständigen, bei denen die Fördermittel des Bundes oder des Landes im Rahmen der erstmalig aufgelegten Soforthilfe nicht griffen, nicht ausreichten oder nicht rechtzeitig ausgezahlt wurden, Zugang zu finanzieller Unterstützung. "Es kam im Frühjahr darauf an, den Gewerbetreibenden möglichst schnell zu helfen, als für viele nicht absehbar war, ob und wann sie andere Hilfsgelder erhalten würden. Aus meiner Sicht wurde dieses Ziel erreicht und es musste kein Antrag abgewiesen werden, weil die Mittel aufgebraucht waren", so Leppa.
Dennoch muss die Stadt nun im Rahmen der Nachprüfung Hilfszahlungen teilweise oder vollständig von den Antragstellern zurückfordern, da deren Liquiditätsbedarfe entweder durch erzielte Einnahmen oder durch Bundes- oder Landesmittel ausgeglichen wurden. Personalkosten, die zur Erzielung der Einnahmen angefallen sind, können nicht in die Berechnung des Liquiditätsbedarfs einbezogen werden. Ausschlaggebend hierfür war die Ausgestaltung der Landes- und Bundeshilfen.
Stadt sind Hände gebunden
"Für viele Unternehmen stellt die Rückzahlung erhaltener Hilfsgelder angesichts der nach wie vor enorm angespannten Situation eine große Herausforderung dar. In Anbetracht der nun schon lange anhaltenden Beschränkungen kann ich nachvollziehen, wenn das für Unmut sorgt. Klar ist aber auch, dass weiterhin erhebliche Rechtsunsicherheit bezüglich der Anrechenbarkeit der kommunalen Mittel auf die geflossenen Landes- und Bundesmittel besteht", so Leppa. Darüber habe die Verwaltung die Ratsgremien bereits im Juni informiert. "Es ist deshalb nicht auszuschließen, dass Land und Bund entsprechende Rückzahlungen von den Unternehmen einfordern würden. Im Ergebnis käme dann bei den Unternehmen nicht mehr Geld an", so Leppa weiter. Die Kommunen seien im Mai 2020 vom Niedersächsischen Städtetag davon in Kenntnis gesetzt worden, dass es zu keiner Doppelförderung oder Überkompensation durch die Kommunen kommen dürfe. "Uns sind damit auf kommunaler Ebene weitestgehend die Hände gebunden."
Inzwischen greifen weitere umfangreiche Hilfsprogramme des Bundes und der Länder, die es den Unternehmen ermöglichen, Handlungsspielräume flexibel zu nutzen und höhere Förderungen zu erreichen. "Insofern ist die von Oberbürgermeister Markurth erhobene Forderung an Bund und Land, die zugesagten Hilfen zügig auszuzahlen, die einzige Möglichkeit, die wir haben." Trotz einiger Rückforderungen konnten mit den städtischen Mitteln auch Liquiditätsengpässe in besonderen Härtefällen ausgeglichen werden. Wenn es zu Rückforderungen kommt, bietet die Stadt den Betroffenen Ratenzahlungsmodelle an. Zudem stehen die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft GmbH und das Beratungsnetzwerk aus Kammern und Verbänden weiterhin allen von der Pandemie betroffenen Gewerbetreibenden mit einer umfassenden Beratung zu den verschiedenen Fördermittelangeboten und Hilfsprogrammen von Bund und Land zur Verfügung.
Eine Übersicht über aktuelle Förderprogramme bietet die Wirtschaftsförderung im Internet unter www.braunschweig.de/wirtschaft-corona
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